Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern in der Privatrechtsgeschichte
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Die Arbeit bietet einen Gesamtüberblick über die Geschichte des Kindschaftsrechts in den Bereichen der Personen- und Vermögenssorge. Ausgehend von der römischen patria potestas , die dem Hausvater umfassende Rechte verlieh, werden die Entwicklungslinien der Anerkennung der vollen Rechtsfähigkeit der Hauskinder unter Auswertung einer Vielzahl von Quellen bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896/1900 nachgezeichnet. Die Verdienste des kanonischen Rechts und der Moraltheologie um die Achtung von Selbstbestimmungsrechten der Kinder in höchstpersönlichen Angelegenheiten werden herausgestellt. Besondere Schwerpunkte der Arbeit liegen bei der Behandlung der römischen patria potestas durch den Usus modernus und bei der Neubewertung des Eltern-Kind-Verhältnisses durch die Naturrechtslehre der Aufklärung. Die Umsetzung der neuen Ideen der Naturrechtslehrer in den Kodifikationen der Aufklärungszeit wird ebenso erläutert wie die Ausbreitung der These vom rechtsfreien Innenraum der Familie unter dem Einfluß von Idealismus und Romantik im 19. Jahrhundert.