Das Haftungsprivileg der eigenüblichen Sorgfalt im Familienrecht
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Der Verfasser behandelt die Thematik des Haftungsausgleichs zwischen Familienmitgliedern und hier die Frage nach dem passenden Haftungsmaßstab. Anlaß zur Bearbeitung dieser Thematik ist die in der jüngeren Judikatur aufkommende Frage, ob die Haftungserleichterung der eigenüblichen Sorgfalt, die nach § 1359 BGB für die Beziehung der Ehegatten untereinander und nach § 1664 BGB für sorgeberechtigte Eltern gegenüber ihrem Kind gilt, auf einen weiteren Familienbereich (nichtsorgeberechtigte Elternteile, Geschwister, Kindermädchen usw.) ausgedehnt werden kann. Ausgehend von Sinn und Zweck der §§ 1359, 1664 BGB entwickelt der Verfasser hierzu einen Rechtsgedanken, der zu einem um bestimmte Personengruppen erweiterten Anwendungsbereich der familienrechtlichen Haftungserleichterung führt.