Interventionen des Sicherheitsrates bei innerstaatlich begangenen Menschenrechtsverletzungen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
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Ausgangspunkt der Arbeit ist die Fragestellung, ob und inwieweit innerstaatlich begangene Menschenrechtsverletzungen ein Einschreiten des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ermöglichen. Die Klärung dieser Problematik machte eine Analyse aller einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates seit seiner Gründung bis in die jüngste Vergangenheit notwendig. Das Vorgehen des Sicherheitsrates wurde sowohl in den Kontext der weiteren Interventionsmöglichkeiten der Vereinten Nationen gestellt, als auch im Rahmen rechtsdogmatischer Fragestellungen analysiert. Das Ergebnis der Untersuchung ist die Bestimmung von Eingriffs- und Reaktionsstandards. Die Standards legen fest, ab wann - nach geltendem Völkerrechtsverständnis - der innerstaatliche Mißstand der Menschenrechtsverletzung eine Bedrohung für den internationalen Frieden gemäß Artikel 38 der Charta darstellt und definieren die Rahmenbedingungen für ein Einschreiten der Vereinten Nationen.