Transfergerechtigkeit und Verfassung
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Stimmt die Finanzierung der Rentenversicherung mit dem Verfassungsrecht überein? Joachim Becker entwirft ein System der Transfergerechtigkeit, das alle staatlichen Abgaben und staatlichen Leistungen umfaßt. Dabei geht er von dem allgemeinen Gleichheitssatz aus, der für die Transfergerechtigkeit entscheidend ist. Aus diesem Gleichheitssatz leitet Joachim Becker ein alle Abgaben- und Leistungsarten umfassendes Verfassungsgebot der individuellen Belastungs- und Begünstigungsgleichheit ab. Die staatlichen Abgaben sind damit insgesamt nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu bemessen, während sich die staatlichen Leistungen insgesamt am Bedürftigkeitsprinzip orientieren müssen. Abweichungen von der individuellen Belastungs- und Begünstigungsgleichheit sind nur zulässig, wenn sie der Wahrung und dem Schutz von kollektiven Werten und Gütern dienen. Ihr Gewicht muß jedoch mit dem Anspruch des einzelnen auf Gleichbehandlung abgewogen werden. Aus der umfassenden Forderung nach Belastungs- und Begünstigungsgleichheit folgt außerdem, daß bei nichtsteuerlichen Abgaben und bei bestimmten staatlichen Leistungen grundsätzlich ein Äquivalenz- oder Ausgleichsprinzip eingehalten werden muß. Dies ist insbesondere für die Sozialversicherung von großer Bedeutung. Joachim Becker vertritt das Prinzip der Individualäquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen in der Sozialversicherung. Er fordert die Einhaltung eines Äquivalenz- und Ausgleichsprinzips und bewertet die geltenden Prinzipien zur Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge und der staatlichen Zuschüsse zur Rentenversicherung als verfassungswidrig. Zusätzlich stellt er die von der Verfassung geforderte Bemessung von Beiträgen und Zuschüssen vor.