Die Gleichbehandlungsgebote im Arbeitsrecht
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Seit der grundlegenden Habilitationsschrift von Götz Hueck zum Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung im Privatrecht aus dem Jahre 1958 sind viele Forschungsergebnisse zu den besonderen Diskriminierungsverboten, insbesondere zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen und zur Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten veröffentlicht worden. Es fehlt jedoch eine Bestandsaufnahme für alle Gleichheitsgebote im Arbeitsrecht, deren Geltungsbereich und Rechtsfolgen in der Zwischenzeit stark erweitert wurden. Das geht teilweise auf den europäischen und den nationalen Gesetzgeber, teilweise auf die richterliche Rechtsfindung durch den Europäischen Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundesarbeitsgericht zurück. Herbert Wiedemann legt mit diesem Band eine systematische Bestandsaufnahme vor. Er untersucht zunächst den Geltungsbereich der Gleichbehandlungsgebote im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang ihre rechtsdogmatischen Grundlagen. Daran schließt sich ein zentrales Kapitel zum Inhalt des Rechtsinstituts an. Hier werden die eine Benachteiligung tragenden Sachgründe und die Kontrolldichte der gerichtlichen Entscheidungen gewürdigt. Den Abschluß bildet ein eigener Abschnitt zu den Rechtsfolgen eines Gleichheitsverstoßes, die durch die zu Art. 13 EG-Vertrag ergangenen Rahmenrichtlinien der EG erweitert werden.