Abfindung und Börsenkurs
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Mit der DAT-Altana-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 wurde die Berechnung der Abfindung des Minderheitsaktionärs bei Konzernmaßnahmen auf eine neue Grundlage gestellt. Bis dato galt in Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen der Vorrang der Ertragswertmethode. Der Börsenkurs selbst spielte keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Nun ist seit dem verfassungsgerichtlichen Urteil der Börsenkurs bei der Abfindung des Minderheitsaktionärs als Untergrenze zu berücksichtigen. Die Arbeit befasst sich aus juristischer und ökonomischer Sicht mit der Reichweite und den Konsequenzen dieser Entscheidung für die künftige Abfindungspraxis. Auch wird aufgezeigt, in welchen weiteren Bereichen des Kapitalmarktrechts eine stärkere Hinwendung zu Marktpreisen möglich und nötig erscheint.