Mathias Schmoeckel Knihy






Die Analyse der französischen Rechtsgeschichte beleuchtet die oft übersehene Rolle von Claude de Seyssel und Jean Calvin in der Entwicklung der Gewaltentrennung und der Grundrechte. Mathias Schmoeckel zeigt, wie die Reformation die Rechtsordnung beeinflusste und neue Perspektiven für Katholiken und Protestanten schuf. Er untersucht das "mos gallicus" und die Veränderungen in der Jurisprudenz, die durch Humanismus und lokale Rechtstraditionen geprägt wurden. Diese Forschung stellt die französische Reformation als gleichwertig zu den deutschen und englischen Reformbewegungen dar und betont ihre Bedeutung für die europäische Geistesgeschichte.
Das klassische kanonische Recht bildet die Grundlage für die europäische Rechtsordnung und die Entwicklung der europäischen Staaten. Es entstand im ersten Jahrtausend durch die Auseinandersetzung mit dem römischen Recht und beeinflusste die rechtlichen Strukturen der mittelalterlichen Kirche sowie die nachfolgenden Jahrhunderte. Die Regeln und Prinzipien, die hier formuliert wurden, sind entscheidend für das Verständnis der heutigen Rechtskultur in Europa.
Die Jugend der Justitia
Archäologie der Gerechtigkeit im Prozessrecht der Patristik
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Die Kirchenväter, insbesondere Ambrosius und Augustinus, prägten im 4. Jahrhundert das Prozessrecht der frühen Kirche, indem sie ethische Grundannahmen entwickelten, die den christlichen Glauben mit der Gesellschaft verbanden. Sie betrachteten das Recht als Mittel zur Seelenvorbereitung für das ewige Leben und den Prozess als Vorinstanz des Jüngsten Gerichts. Durch die Förderung einer christlichen Ethik in Gesetzen und Gerichten schufen sie eine neue Legitimität für weltliche Autoritäten. Zudem führte ein neues Beweisrecht zu einer einheitlicheren Rechtsprechung, während die Darstellung Jesu als himmlischer Richter die veränderte Einstellung der Kirche zum Recht widerspiegelt.
Das Bonner Juristische Forum
Festschrift zum fünfzigjährigen Bestehen
Der Band versammelt Beiträge, die einen Einblick in die Tätigkeit des "Bonner Juristischen Forums" und seine Beteiligung an den rechtspolitischen Debatten der letzten 50 Jahre gewähren. So wird die Geschichte des Vereins aufgearbeitet, was einen besonderen Einblick in die Rechtsentwicklungen der "Bonner Republik", seiner Themen und seiner AkteurInnen gewährt. Hinzu kommen Texte, die sich auch mit jüngeren rechtspolitischen Debatten mit Bonner Bezug auseinandersetzen. Mit Beiträgen von Helena Falke, Heinz-Josef Friehe, Wolfgang Heyde, Gerd Landsberg, Konstantin Musolf, Mathias Schmoeckel, Christian Schubert, Alexander Wehde und Stefan Weismann.
Die Corona-Pandemie könnte die Rechtsordnung in Deutschland verändern. Eine juristische Aufarbeitung soll zeigen, inwieweit sich unser Rechtsstaat bewährt hat oder wie wir uns künftigen Herausforderungen stellen müssen. Dabei geht es zunächst um einen Abriss der juristischen Bekämpfung der Pandemie aus unterschiedlicher Sichtweise. Danach folgen Grundfragen zur Rolle des Staates, der Bewältigung des Ausnahmezustands oder der Verschuldung. Schließlich werden die Auswirkungen auf die verschiedenen Fächer der Jurisprudenz aufgezeigt. Insbesondere Digitalisierung und Flexibilisierungen haben dabei wohl schon jetzt viele Materien dauerhaft verändert. Mit Beiträgen von Malte Becker, Stefan Greiner, Ulrich Kelber, Jens Koch, Günter Krings, Alexander Kustermann, David von Mayenburg, Foroud Shirvani, Eberhard Schilken, Mathias Schmoeckel, Peter Stelmaszczyk, Gregor Thüsing und Thorsten Verrel.
Uberall zeigen sich Tendenzen zur Bundelung von Datenbereitstellung, -zugang und -verarbeitung. Dem gegenuber stehen die Rechte der Burger, zum Schutz ihrer Daten vor der allgemeinen Weitergabe. Wenn es im Registerrecht um die notwendigen Informationen fur den Staat in seinen verschiedenen Dienststellen, Behorden etc. geht, mussen zentral die Kriterien entwickelt werden, welche diese Notwendigkeit definieren. Dieser Tagungsband bietet die Moglichkeit durch die Darstellung vier unterschiedlicher Register, die verschiedenen Materien als Regelungsbereiche zu verstehen, die Informationen eines Ressorts im Sinne einer verantwortungsvollen Verwaltung zu sammeln.
Das Recht der Reformation
Die epistemologische Revolution der Wissenschaft und die Spaltung der Rechtsordnung in der Frühen Neuzeit
Die neue Erkenntnislehre der Reformatoren führte zu einem gewandelten Methodenverständnis gerade auch der Rechtswissenschaft. Daraus gingen eine neue Rechtsquellenlehre sowie eine gewandelte Gesetzeslehre hervor. Die Lehre der Reformatoren zielte auf ein neues Staatsverständnis, das an die Stelle des Papstes als Stellvertreter Christi den Herrscher setzte, der eine gottgewollte Ordnung gewährleisten sollte. In dieser sollte jeder Einzelne den Freiraum haben, sich im Glauben zu bewähren. Die neue Erkenntnislehre wirkte sich auf alle Bereiche der Rechtsordnung aus. Im Strafrecht betonte es die Aufgabe des Schwertes, aber auch die Chance auf Besserung des Einzelnen. Im Zivilrecht wurden die neuen ethischen Auffassungen übernommen und auf ökonomische Herausforderungen reagiert. Die konfessionelle Spaltung erfasste auch das Recht und verschliff sich erst allmählich im 18. Jahrhundert.
Humanität und Staatsraison
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Die Folter galt bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als unerlässlich zur Überführung von Straftätern und zum Erhalt des Staates. Wie war es dann möglich, dass sie in den meisten deutschen und europäischen Staaten zwischen 1770 und 1820 verboten wurde? Ziel des Buches ist es, die Abschaffungsbewegung in ihren Motiven und ihrer Entwicklung darzustellen. Im Zentrum steht eine Dogmengeschichte des Beweisrechts und damit zusammenhängender Institute des Strafprozessrechts von 1200 bis 1800.