Der aktuelle Band bietet eine profunde Einführung zum Registerrecht. Behandelt werden insbesondere die Themen Anmeldung, Eintragung und Löschung. Gleichzeitig gewinnen Sie auch einen instruktiven Einblick in Wirkung und Hintergründe des Registerwesens. Das Werk informiert über Handelsregister, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister sowie auch über das neue Unternehmensregister berücksichtigt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) nach dem Regierungsentwurf sowie das künftige Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen des Registerwesens. - Funktionsmechanismen des Registerrechts - Die Führung der Rechtsträgerregister - Registerliche Publizität - Mitwirkung der Beteiligten - Das registerliche Eintragungsverfahren Dr. Alexander Krafka ist im Registerrecht ausgewiesener Notar in Passau, Lehrbeauftragter an den Universitäten Bremen und Passau und Mitautor des ebenfalls bei C. H. Beck erscheinenden Handbuches Registerrecht. Für Rechtsanwälte, Notare, Registergerichte, Rechtspfleger, Unternehmen.
Alexander Krafka Knihy



Registerrecht
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Als Teilbereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit dient das Registerrecht in besonderem Maße der Rechtssicherheit. Die auf eine lange Traditionslinie zurückreichenden Einrichtungen des deutschen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters beruhen auf einer übergreifenden Rechtskonzeption, deren Grundsätze sich anhand einer Darstellung des aktuellen Rechtsstands ermitteln lassen. Entsprechend der Stellung des Registerrechts als Schnittfläche des formellen und materiellen Rechts muss hierzu eine Vielzahl grundlegender handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragen gelöst werden. Die vorliegende Untersuchung erarbeitet auf dieser Grundlage registerübergreifende Rechtsgrundsätze, die als systemkonstituierende Grundpfeiler eine stabile Basis für das moderne Registerrecht als eigenständiges Rechtsgebiet bilden.