Strafverteidigung - die Hauptverhandlung
13. Österreichischer StrafverteidigerInnentag Linz, 20./21. März 2015





13. Österreichischer StrafverteidigerInnentag Linz, 20./21. März 2015
1. Dreiländerforum Strafverteidigung, Innsbruck, 18./19. Februar 2011
I. Strafverteidigung – Opferrechte und Medienjustiz: Festvortrag von Manfred PRISCHING, Graz Impulsbeitrag von Kurt SCHMOLLER, Salzburg II. Strafverteidigung – Konflikt versus Kooperation mit Medien: Kurt IMHOF, Zürich Angeprangerte Justiz, Plenumsvortrag Panel-Beiträge von Wolfgang MORINGER, Linz Werner LEITNER, München Christian VON WARTBURG, Binningen III. Strafverteidigung und Opferinteressen(-vertretung): Prof. DDr. Bernd SCHÜNEMANN, München Strafverteidigung und Opferinteressen, Plenumsvortrag Panel-Beiträge von Leopold HIRSCH, Salzburg Anja STURM, Köln Alain JOSET, Basel und Liestal IV. Podiumsdiskussion zum Generalthema: Beiträge von Maria WINDHAGER, Wien; Carl W. HEYDENREICH, Bonn Beschlüsse des 12. Österreichischen StrafverteidigerInnentages
I Festvortrag: Walter BERKA: Beschuldigtenrechte und deren Verankerung in den Grundrechten II Vorbeugende Maßnahmen und Sicherheit durch Strafverfahren: Wilfried WEH: Vorbemerkungen des Vorsitzenden Peter HOFMANN: Vorbeugende Maßnahmen aus der Sicht der forensischen Psychiatrie Hans Valentin SCHROLL: Kritische Anmerkungen und Judikatur zu den vorbeugenden Maßnahmen nach § 21 StGB aus richterlicher Sicht Leopold BIEN: Vorbeugende Maßnahmen aus staatsanwaltlicher Sicht Stefan HARG: Statement Klaus KOCHER: Statement Elisabeth RECH: Statement III Der Kampf um Sachverständigengutachten in Wirtschaftsstrafprozessen: Gerald RUHRI: Vorbemerkungen des Vorsitzenden Thomas KEPPERT: Sachverständigengutachten auf dem Prüfstand in Wirtschaftsstrafverfahren Katrin EHRBAR: Statement Norbert WESS: Statement IV Anhang: Beschlüsse des 10. Österreichischen StrafverteidigerInnentages
„Es ist absolut notwendig, eine kritische Haltung zu beziehen“, erklärt der Autor, der sich über die Jahre immer wieder mit justizpolitischen Ereignissen auseinandergesetzt hat. Sein Bedürfnis, über Einzelmandate hinaus Stellung zu beziehen und kriminalpolitische Positionen zu vertreten, treibt ihn an. Er sieht die Notwendigkeit, die Verbindung zwischen Wissenschaft und Rechtsalltag herzustellen. Die Relevanz älterer Artikel, die bis in die frühen Neunziger zurückreichen, liegt in der Sichtbarkeit von Entwicklungen, wie etwa der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens. Einige Texte könnten auch heute noch ohne inhaltliche Abstriche veröffentlicht werden, was ihre zeitlose Bedeutung unterstreicht. „Kriminal_Politik“ sensibilisiert Leser für Themen, die nicht nur Juristen betreffen, sondern auch das staatliche Gewaltmonopol und dessen Kontrolle. Die Kommentare aus einem Zeitraum von rund zehn Jahren sind von hohem sachlichen Anspruch geprägt und leisten fundierte Beiträge zum fachspezifischen Diskurs. Sie sind kritisch, beschränken sich jedoch nicht auf den Anlassfall, sondern behalten stets die Metaebene und den Bezug zum Normensystem im Auge.