Easier English Intermediate Dictionary
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With over 28,000 entries, the Easier English Intermediate Dictionary is designed especially for intermediate or lower-intermediate students of English.






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Regulierte Selbstregulierung vereint private Interessen und staatliche Zwecke in neuen Aufgabenarrangements. Obwohl dieses Phänomen vor allem gegenwartsbezogen betrachtet wird, hat es historische Wurzeln. Der Fokus lag bisher auf Deutschland, das eine besondere Tradition der staatlichen Einbindung intermediärer Kräfte aufweist. Ab dem späten 19. Jahrhundert sind in vielen westlichen Gesellschaften Interventionen des Staates zu beobachten, die bestehende Aufgabenfelder erweiterten und neue schufen. Dies führte zu einer Intensivierung administrativer Einflussnahme und gesetzlicher Programmierung sowie zu einer stärkeren Einbindung privater Akteure, die in unterschiedlichem Maße Spielraum für eigenverantwortliche Gestaltung erhielten. Die Formen der regulierten Selbstregulierung sind vielfältig: Neben korporatistischen Konzepten existieren liberale Varianten, die die Eigeninitiative überwiegend bei privaten Organisationen belassen, kooperative Verhandlungslösungen und versteckte Formen, bei denen die staatliche Entscheidungsprärogative nach außen gewahrt bleibt, während intermediäre Kräfte diskret einbezogen werden. Diese unterschiedlichen Ausprägungen werden am Beispiel von Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Schweden, Italien und den USA veranschaulicht.
Die Beschäftigung mit der Rolle des Staates in der Wissensgesellschaft und mit Wissen als Ressource staatlicher Gestaltungsmacht ist bisher über Ansätze nicht hinausgekommen; Debatten und Begriffsbildungen finden eher dort statt, wo die private Wirtschaft betroffen ist. Und wenn über das Wissen des Staates gesprochen wird, werden die Grenzen disziplininterner Fragestellungen meist nicht überschritten. Der vorliegende Band möchte auf die Möglichkeiten disziplinübergreifender Zusammenarbeit aufmerksam machen. Im Mittelpunkt steht der Zusammenhang zwischen staatlicher Wissensbasierung und staatlicher Handlungsfähigkeit in historischer und aktueller Perspektive: Welche Bedeutung ist der Akkumulation von Wissen für die europäischen Staatsbildungsprozesse einzuräumen? Auf welche Art und Weise prägte später wissenschaftliches Wissen die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit? Wie kann heute staatliche Wissensarbeit unter den Bedingungen von Ungewissheit, Komplexität und Nichtwissen funktionieren? Und welche Chancen und Risiken bergen Ökonomisierung und Informatisierung wissensbasierten Verwaltungshandelns. Der Band versammelt sich diesen Fragen widmende Beiträge aus Geschichte, Rechtswissenschaft, Politologie, Soziologie, Ökonomie, Philosophie, Ethnologie, Informationswissenschaft, Psychologie und Kunst sowie aus der Verwaltungspraxis.
Gerichtliche Verfolgung von Unrecht zwischen Mittelalter und Neuzeit
Der Band zur Strafrechtsgeschichte beleuchtet umfassend die Entwicklung der Strafgerichtsbarkeit und -praxis vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Er verknüpft traditionelle Ansätze mit neueren Methoden der Historischen Kriminalitätsforschung und bietet ikonographische Ergänzungen. Thematisch werden verschiedene Institutionen und Akteure behandelt, darunter die geistliche Gerichtsbarkeit, kanonisches Recht, ungelehrte Dorfgerichte, Strafrechtslehrer sowie spezifische Fragen zur Reichsjustiz und Schwurgerichten. Die Vielfalt der Themen bietet einen tiefen Einblick in die evolutionäre Entwicklung des Strafrechts.
Band VII: Aufgaben, Organisation und öffentliche Sachen
Die umfassende Edition des Verwaltungsrechts besteht aus 12 Bänden und wird von zwei Herausgebern sowie rund 250 Autor*innen erstellt. Sie betrachtet das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht in seiner Gesamtheit und deren Wechselwirkungen. Das Handbuch richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler und bietet eine enzyklopädische Aufbereitung des Rechtsstoffs. Es analysiert die rechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute sowie deren historische und dogmatische Grundlagen und beleuchtet die europäische und internationale Vernetzung des Verwaltungsrechts.
Die Darstellung richtet sich an fortgeschrittene Jurastudenten zur Vorbereitung auf das Staatsexamen. Sie ist in Themenbereiche wie Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Umweltrecht gegliedert und bietet Lösungswege sowie Literaturhinweise. Ein Problemregister ermöglicht gezielten Zugriff auf relevante Fälle zur Klausurenbewältigung.
Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wird oft als Zeit des „liberal-rechtsstaatlichen Strafrechts“ betrachtet, wobei auch die Einführung der Staatsanwaltschaft als liberal-rechtsstaatlich gilt. Der Begriff „Gesetzeswächter“ impliziert, dass der Gesetzgeber die Staatsanwaltschaft aus rechtsstaatlichen Motiven einführte. Der Autor überprüft diese Annahmen durch die Analyse von Überlieferungen des preußischen Justizministeriums. Die Untersuchung zeigt, dass die Einführung der Staatsanwaltschaft vor allem das Ziel hatte, der Exekutive angesichts der wachsenden Unabhängigkeit der Gerichte mehr Einfluss zu verschaffen. Das Justizministerium verfolgte dieses Ziel konsequent weiter, indem es durch Weisungen zur Interpretation der strafprozessualen Vorschriften die Position der Staatsanwaltschaft stärkte und sie gleichzeitig eng an die Interessen der Verwaltungsbehörden band. Diese institutionellen Rahmenbedingungen ermöglichten es dem Justizministerium, nachhaltig auf die Strafrechtspflege Einfluss zu nehmen, etwa durch die Anweisung zur systematischen Einlegung von Rechtsmitteln, wenn Gerichte von der ministeriellen Auffassung abwichen. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Vorstellung von der rechtsstaatlichen Geburt der Staatsanwaltschaft nicht haltbar ist und dass dieses Etikett auch nicht auf die nachfolgende Strafrechtspraxis zutrifft.
History of justice is not only the history of state justice. Rather, we often deal with a coexistence of state, parastatal and non-state courts. Interesting research questions emerge out of this constellation: Where are notions of just conflict resolution most likely to be enforceable? To what extent is non-state jurisdiction a mode of self-regulation of social groups who define themselves by means of ethnic, religious or functional criteria? How do state and non-state ambitions interact? This collective volume contains contributions exploring non-state and parastatal justice between the 17th century and the present in Europe, Asia, North America as well as from a global perspective.
In privat-staatlichen Regelungsstrukturen verfügt jede Seite über Mitentscheidungs- oder zumindest Konsultativbefugnisse. Es sind oft Kombinationen von rein privatrechtlichen Beziehungen und öffentlich-rechtlichen Befehlsstrukturen. Heute unter Schlagworten wie „Governance“ oder „regulierte Selbstregulierung“ intensiv diskutiert, reichen sie aber bis ins 19. Jahrhundert zurück. Der Band stellt sie vor und eröffnet weitere Forschungsperspektiven.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts zog sich der Staat weitgehend aus der Wirtschaftssteuerung zurück. Zugleich beschnitt er die Macht intermediärer Institutionen, die bis dahin einzelne Sektoren der Wirtschaft weitgehend wettbewerbsfrei organisiert hatten. In diesem Sinne kann man von einer Deregulierung des Marktgeschehens sprechen. Die nunmehr entstehende Lücke wurde jedoch nicht nur durch die freie vertragsmäßige Koordination der Privatrechtssubjekte ausgefüllt. Verstärkt seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelten sich neue Formen staatlicher Wirtschaftssteuerung: bei der Gestaltung von Infrastrukturen, in Reaktion auf Marktversagen, zur Ausbalancierung sozialer Ungleichgewichte, zur Sicherung der Grundversorgung im Krieg, in Reaktion auf Finanzkrisen usw. Auf diesen Feldern der Wirtschaftsregulierung trafen ökonomische Konzepte und rechtliche Gestaltungsvorstellungen in neuartiger Weise aufeinander. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen für das 19. und das frühe 20. Jahrhundert, in welcher Weise juristische und ökonomische Regulierungsrationalitäten interagierten, in welchen organisatorischen, personellen, thematischen und disziplinären Treffräumen sie einander begegneten, wann Brückenthemen oder Brückenbegriffe die Kommunikation stimulierten und welche Interaktionsmodi dabei zutage traten, aber auch wo bzw. inwiefern Ignoranz und Sprachlosigkeit vorherrschten.