Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bei krankheitsbedingten Kündigungen muss das BEM im Rahmen der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Es gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig vom Zusammenhang der Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitsplatz. Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzusetzen. Eine sinnvolle Umsetzung sollte durch eine Betriebsvereinbarung unterstützt werden. Die 4. Auflage behandelt umfassende neue Rechtsprechung, einschließlich des Beschlusses des BAG zur Mitbestimmung beim BEM, dem fehlenden Anspruch auf Rechtsbeistand bei BEM-Gesprächen und der Pflicht zum BEM vor Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen. Zudem wird das BEM vor Kündigungen trotz Erhalt einer Erwerbsminderungsrente thematisiert. Der Inhalt umfasst die Verfahren des BEM, die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, Regelungsformen und Gestaltungsbereiche sowie die Auswirkungen des BEM auf krankheitsbedingte Kündigungen und die stufenweise Wiedereingliederung.
Sigrid Britschgi Knihy



Den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag fördern und krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Beschäftigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bei der krankheitsbedingten Kündigung muss das vorherige Durchführen eines Eingliederungsmanagements im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sogar grundsätzlich berücksichtigt werden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt für alle Mitarbeiter des Betriebs. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit durch die Tätigkeit verursacht wurde oder auch nur in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht. Das BEM setzt auf alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung möglichst dauerhaft auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Ein sinnvolles Betriebliches Eingliederungsmanagement sollte aber auch durch eine Betriebsvereinbarung unterstützt werden. Den Weg dahin weist dieses Buch. Die Autorin: Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht in Düsseldorf und Referentin in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.