Knihobot

Doreen Lindner

    Arbeitsrecht für TVöD-Anwender für die Bereiche Gesundheit und Betreuung
    Arbeitsrecht für TVöD-Anwender für die Bereiche Verwaltung (TVöD-V) und Entsorgung (TVöD-E)
    Arbeitsrecht für TVöD-Anwender für die Bereiche Gesundheit und Betreuung (TVöD-K/TVöD-B/TV-Ä)
    Die Überlastungs-/Gefahrenanzeige
    Hessisches Personalvertretungsgesetz
    • Hessisches Personalvertretungsgesetz

      Basiskommentar mit Wahlordnung

      Der Basiskommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz bietet eine umfassende und aktuelle Erläuterung der Vorschriften, einschließlich der neuesten Änderungen und Rechtsprechung. Er dient als wertvolle Orientierungshilfe für Personalräte und Dienststellenleitungen zur erfolgreichen Interessenvertretung und Zusammenarbeit.

      Hessisches Personalvertretungsgesetz
    • Die „Wirtschaftlichkeit“ von Unternehmen oder Dienststellen wird meist u. a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt. Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Eine Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die u. U. personengefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Die praxisnahe Broschüre widmet sich u. a. folgenden Themenbereichen: - Mögliche Folgen von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis - Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - Arbeits- und Gesundheitsschutz - Inhalte der Anzeige - Folgen des Anzeigens einer Gefahrensituation - Beispiele für Überlastungsanzeigen - Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung - Mögliche Inhalte/Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

      Die Überlastungs-/Gefahrenanzeige
    • Seit dem Inkrafttreten des TVöD im Oktober 2005 sind zahlreiche neue Tarifregelungen und viel Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs, hinzugekommen, was den Umgang mit dem Tarifvertrag erschwert. Um die Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst effektiv zu unterstützen, sind fundierte Kenntnisse des komplexen Tarifwerks unerlässlich. Dieses praxisorientierte Arbeitsmaterial bietet eine umfassende Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst sowie detaillierte Erläuterungen der Paragrafen des TVöD-K, TVöD-B und des Tarifvertrags Überleitung (TVÜ). Zudem wird die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend dargestellt, einschließlich der analogen Regelungen im BAT/BMT-G sowie zum TVöD/TVÜ. Es werden auch gesetzliche Regelungen, die über das Tarifrecht hinausgehen, erläutert, wie das KSchG, BUrlG und EFZG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Beteiligungsrechten der Interessenvertretungen nach Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Diese Arbeitshilfe unterstützt Betriebs- und Personalratsmitglieder in ihrer täglichen Arbeit, indem sie die Anwendung des Tarifrechts in Verbindung mit relevanten Arbeitnehmerschutzgesetzen und der entsprechenden Rechtsprechung erleichtert.

      Arbeitsrecht für TVöD-Anwender für die Bereiche Gesundheit und Betreuung (TVöD-K/TVöD-B/TV-Ä)
    • Die Ablösung des BAT/BMT-G durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst hat für die Betriebs- und Personalräte enorm Vieles geändert. Genaue Kenntnisse des komplexen Tarifwerks sind notwendig, damit die Interessenvertretung ihrem Auftrag gerecht werden kann. Dieses praxisorientierte Arbeitsmaterial bietet: - eine fundierte Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst - detaillierte Erläuterungen der einzelnen Paragraphen des TVöD-V, TVöD-E und, soweit notwendig, des Tarifvertrags Überleitung (TVÜ) - eine umfassende Darstellung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowohl jener zu analogen Regelungen im BAT/BMT-G als auch der neueren, zum TVöD/TVÜ ergangenen - Erläuterungen der über das Tarifrecht hinausgehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. KSchG, BUrlG, EFZG) - eine Darstellung aller Themen in engem Bezug zu den Beteiligungsrechten der Interessenvertretungen nach Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Damit unterstützt die Arbeitshilfe Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder bei ihrer täglichen Arbeit: Sie werden in die Lage versetzt, die Anwendung des Tarifrechts in Verbindung mit den einschlägigen Arbeitnehmerschutzgesetzen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu bringen.

      Arbeitsrecht für TVöD-Anwender für die Bereiche Verwaltung (TVöD-V) und Entsorgung (TVöD-E)