Das ProdSG setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie in deutsches Recht um und bildet die Grundlage für weitere Verordnungen zur Umsetzung europäischer CE-Richtlinien. Es ist an den New Legislative Framework angepasst und berücksichtigt die Marktüberwachungsverordnung Nr. 765/2008, die zentrale Begriffe und Vorgaben für Marktüberwachungsbehörden definiert. Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele, darunter die Gewährleistung der Produktsicherheit und die Stärkung der Marktüberwachung in Deutschland.
Zum Werk Das Produkthaftungsgesetz ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Personenschäden, die durch unsichere Produkte verursacht werden. Aber auch Beschädigungen von Sachen, die nicht die fehlerhafte Sache selbst darstellen, werden erfasst. Das Gesetz regelt damit einen wichtigen Bereich des geltenden Deliktrechts und setzt dabei weder einen Vertrag zwischen Hersteller und Endverbraucher noch ein Verschulden des Herstellers voraus. Die im Gesetz geregelte Ansprüche begründen damit eine reine Gefährdungshaftung Der aktuelle Kommentar zum Produkthaftungsgesetz erläutert die Regelungen des Gesetzes praxisnah unter eingehender Berücksichtigung von Rechtsprechung und Schrifttum, die das Produkthaftungsrecht über die vergangenen drei Dekaden erheblich fortentwickelt und an die technische Realität heutiger Produktionsprozesse herangeführt haben. Dr. Arun Kapoor ist Rechtsanwalt und Partner bei einer Kanzlei. Er vertritt seit über 15 Jahren Industriemandanten in produkthaftungsrechtlichen Streitigkeiten. Gemeinsam mit dem Autorenteam um Prof. Dr. Susanne Wende, Dr. Steffen Burrer und Dr. Anne Müller verfolgt er das Ziel einer zeitgemäßen Kommentierung des Produkthaftungsgesetzes mit zahlreichen Seitenblicken auf die entsprechende Umsetzung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie in anderen Mitgliedsstaaten der EU sowie mit Ausblick auf zu erwartenden Änderungen des Haftungsregimes in der Zukunft. Vorteile auf einen Blickmit Ausblick auf die neue EU-ProdukthaftrichtlinieBerücksichtigung internationaler HaftungskonstellationenHinweise zur Rechtslage in wichtigen Nachbarstaaten Zielgruppe Für Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen und Betrieben des produzierenden Gewerbes, mit der Produkthaftung befasste Angehörige der rechtsberatenden Berufe und Gerichte.
Die Modifikation der Vorlagepflichten für Urkunden und Augenscheinsgegenstände im Rahmen der Reform des Zivilprozessrechts im Jahr 2002 hat die Frage aufgeworfen, ob das Discovery-Verfahren nach US-amerikanischem Vorbild Einzug in den deutschen Zivilprozess gehalten hat. Die Untersuchung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Prozessparteien und prozessfremde Dritte aufgrund der novellierten §§ 142 und 144 ZPO zur Vorlage der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände verpflichtet werden können. Die neuen Vorschriften werden auf der Grundlage des überkommenen Systems der Informationsbeschaffung im deutschen Zivilprozess, der bisherigen Novellierungstendenzen sowie vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen eingehend untersucht, um Inhalt, Reichweite und Grenzen der Mitwirkungspflichten zu bestimmen.