Die Rohbaumiete ist bei der Miete von Geschäftsräumen unverzichtbar, obwohl sie gesetzlich nicht geregelt ist und in der Literatur oft vernachlässigt wird. Es gibt nur wenige Entscheidungen zur Rohbaumiete, die meist im Kontext der Vereinbarkeit mit Art. 256 OR und dem Thema des 'zulänglichen Ausgleichs' für nicht gebrauchstaugliche Mietsachen betrachtet werden. Angesichts ihrer praktischen Bedeutung und der Komplexität des Themas ist eine umfassende Auseinandersetzung erforderlich. Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass die Parteien bei der Rohbaumiete auf Basis der Vertragsfreiheit ohne gesetzliche Einschränkungen über den Zustand der Mietsache bei Übergabe entscheiden können. Die Beschreibung des geschuldeten Zustands beschränkt sich auf die Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch, während das Gesetz keine Vorgaben zum Gebrauch macht. Die Parteien bestimmen selbst den erforderlichen Ausbauzustand für die Übergabe. Der Zweck der Rohbaumiete liegt darin, dass der Mieter den Aus- und/oder Umbau nach seinen individuellen Bedürfnissen durchführen kann. Diese Sichtweise vereinfacht die Behandlung verschiedener Themen im Zusammenhang mit der Rohbaumiete, wie Mietzinsfestlegung, Mängelregime, Unterhaltsregelung und Rückgabezustand. Die Arbeit dient sowohl als wissenschaftliche Abhandlung als auch als praktische Orientierungshilfe.
Irene Biber Knihy
