Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 streng reglementiert, um Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren. Mit der Novellierung 2006 erhielten die Mitgliedstaaten erweiterte Möglichkeiten, die Abfallverbringung durch Einwände zu untersagen. Neu eingeführt wurden insbesondere der Einwand nationaler Schutzstandards, der Verbringungen unter Berufung auf höhere Verwertungsstandards im Versandstaat verhindern kann, sowie Schutzklauseln für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten, die den „Handel“ mit Hausmüll weitestgehend unterbinden. Da Abfälle seit der Wallonien-Entscheidung des EuGH als Waren gelten, stehen diese Einwände im Konflikt mit den Zielen des freien Binnenmarktes und des Umweltschutzes. Insbesondere die neuen Schutzklauseln werfen Fragen hinsichtlich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf, da oft argumentiert wird, dass sie als Regelungen der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ gerechtfertigt seien. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Vereinbarkeit der neuen Einwände mit europäischem Primärrecht im Hinblick auf Umweltschutz, Warenverkehrsfreiheit und öffentliche Dienstleistungen. Zudem wird am Beispiel der deutschen Überlassungspflichten für Siedlungsabfälle die Frage behandelt, unter welchen Voraussetzungen Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen ergreifen können, die über das Schutzniveau der Ve
Sabine Warnebier Knihy
