Knihobot

Thomas Mathy

    Haftung des Betriebsratsmitgliedes?
    • Haftung des Betriebsratsmitgliedes?

      Folgen pflichtwidriger Ausübung der Interessenvertretung

      Die Frage nach der Schadenersatzpflicht des seine Tätigkeit pflichtwidrig ausübenden Betriebsratsmitgliedes ist eine solche nach Bedeutung und Reichweite des § 115 Abs. 2 ArbVG. Die Bejahung oder Verneinung der Schadenersatzpflicht setzt aber auch voraus, sich Klarheit über den Inhalt der Pflichten des Betriebsratsmitgliedes zu verschaffen. Beide Themenbereiche werden im Buch umfassend dargestellt.

      Haftung des Betriebsratsmitgliedes?