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Florian Harig

    Das neue Restrukturierungsrecht
    • Das neue Restrukturierungsrecht

      Unternehmensrestrukturierung durch StaRUG und Eigenverwaltung

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      Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wird der präventive Restrukturierungsrahmen gemäß der europäischen Richtlinie 2019/1023 umgesetzt, was eine grundlegende Reform des Rechts zur Unternehmenssanierung in der Krise darstellt. Zukünftig wird das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) Anwendung finden. Unternehmer haben nun die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eine Plansanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen, wobei Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan bildet das Herzstück des StaRUG und kann alternativ durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden. Das SanInsFoG ändert zudem die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO), den Prognosezeitraum für positive Fortbestehensprognosen und die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung. Erstmals wird auch die drohende Zahlungsunfähigkeit einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen. Zudem werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert. Die Autoren, erfahren im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, erläutern die wesentlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens, und geben Handlungsempfehlungen.

      Das neue Restrukturierungsrecht