Knihobot

Peter Reichenbach

    Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule
    Gedankensplitter
    Die Philosophie des Kletterns
    • 2014

      Warum klettern, wenn man doch abstürzen kann? Wie wurde aus dem Klettern eigentlich ein Sport? Und was hat das Erklimmen eines Berges mit Individualität zu tun? Ist Soloklettern Wahnsinn oder moralisch vertretbar? Was kann man vom Scheitern am Berg lernen? Und ist es ethisch richtig, Haken in den Fels zu schlagen? Wie sieht es überhaupt mit dem Naturschutz aus? Und warum macht Klettern so frei und so glücklich? Seit der Klettersport vor ziemlich genau 150 Jahren im sächsischen Elbsandsteingebirge erfunden wurde, steigt die Zahl derjenigen, die sich auf die Gefahren des Kletterns einlassen, immer weiter. Neben der Faszination fürs Risiko spielt dabei auch das Streben nach Erkenntnis eine große Rolle. In diesem Buch erzählen internationale Autoren aus verschiedenen Disziplinen – Philosophieprofessoren, Journalisten, ein Rekordhalter im Speedklettern, ein Clemens-Brentano-Preisträger, ein Bergführer, ein Eiskletterer u. a. – kenntnisreich von den Abenteuern, die zwischen Auf- und Abstieg liegen, und was man aus ihnen lernen kann.

      Die Philosophie des Kletterns
    • 2013
    • 2001

      Die Entwicklung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche weist zahlreiche Kontinuitäten und Brüche auf. Bis in die 1970er Jahre galt es als besondere Wohltat, dass der Staat sich dieser Schülergruppe annahm. In der Sonderpädagogik entstand jedoch der Gedanke, dass es nicht nur um das "ob", sondern vor allem um das "wie" ihrer schulischen Förderung gehen müsse. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage der gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler. Peter Reichenbach analysiert diese Problematik aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 III 2 GG. Dabei wird der verfassungsrechtliche Behinderungsbegriff so verstanden, dass eine Behinderung die Betroffenen daran hindern kann, ein Leben nach eigenen Wünschen zu führen. Die zentrale These interpretiert den Gleichheitsbegriff des Art. 3 III 2 GG im Sinne von Chancengleichheit. Für behinderte Kinder und Jugendliche bedeutet dies, dass sie grundsätzlich Anspruch auf optimale Förderung entsprechend ihrer individuellen Begabungen haben. Die praktische Umsetzbarkeit wird anhand der relevanten Vorschriften der Schulgesetze Niedersachsens und Bayerns aufgezeigt.

      Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule