Ihre Liebe war so tief wie die von Romeo und Julia, doch auch sie scheiterten an den Konventionen ihrer Zeit, an einer falsch verstandenen Moral - Heloisa und Abaelard, das wohl berühmteste Liebespaar des Mittelalters.§In seiner Nacherzählung der berühmten Liebesgeschichte richtet Eberhard Horst seinen Blick vor allem auf den Konflikt zwischen menschlichen Gefühlen und göttlichem Auftrag - und bringt sie uns so auf verblüffend moderne Weise nah.
Horst-Eberhard Friedrichs Knihy






Hildegard von Bingen
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Der 900. Geburtstag der Äbtissin Hildegard von Bingen (1098-1179) bot Anlass für etliche biografische Publikationen und Werkausgaben unterschiedlich gegenwartsbezogenen Blickwinkels. Der durch seine stets gelobten, mehrfach wieder aufgelegten Biografien historisch bedeutender Persönlichkeiten (u.a. 'Caesar', BA 6/96; 'Konstatin der Große', BA 1/94; 'Friedrich der Staufer', BA 9/89) bekannte Autor legt mit seiner Annäherung an Hildegard den Versuch eines ganzheitlichen, nicht einseitig die Heilkundige oder esoterisch ausgedeutete Mystikern in den Mittelpunkt stelllenden Lebensbildes vor. Er zeigt eine realistisch weltzugewandte Klosterfrau, die kritischen Umgang mit Oberen der Welt und Kirche pflegt, Irrlehren und Sittenverfall bekämpft., Predigtreisen unternimmt und ihre auf den ganzen Menschen gerichteten Visionen zu einer theologischen Gesamtschau verdichtet. Lebendig geschrieben, gut fundiert (Nachweise, Zeittafel, Literatur), wie M. Diers (BA 7/98, mit Titelvergleich) breit einsetzbar. (2)
Deutsche Kaiserin aus Byzanz. Romanbiographie
Caesar
Eine Biographie
In questo racconto biografico Eberhard Horst analizza l'eccezionale, controversa e discussa personalità di Federico II di Hohenstaufen aggiornandola ai valori più attuali. Rinuncia così a voler vedere nel re di Sicilia un Cavour medievale, già maturo per la concezione dell'unità d'Italia. Certamente mentre combatteva le sue battaglie politiche, contro il Papa o contro le città del nord Italia, Federico attuò l'opera di uno statista che è rimasta il suo monumento più originale. Con sicuro realismo fondò scuole, dette legislazioni, risolse problemi ecologici e chiamò alla sua corte filosofi, eruditi, giuristi, scienziati: quanto di meglio la cultura avesse da offrire, anticipando il Rinascimento.
Friedrich II. von Hohenstaufen (1194-1250) war der letzte große Kaiser des Mittelalters. Als Mensch und Herrscher war er von allen der faszinierendste, das einzige Genie auf dem deutschen Kaiserthron.§Friedrich schuf das Modell eines modernen Staates, war Wegbereiter der Renaissance. Seine Intelligenz, seine staatsmännische Größe, sein Sinn für Wissenschaft und Kunst kennzeichnen ihn als absolute Ausnahmeerscheinung.
Das »Recht«, seinem Ideal nach eine sinnvoll aufgebaute Summe von Geboten und Verboten, kann als identisch mit den Entscheidungen der Gerichte als der berufenen Interpreten und Vollstrecker seiner Normen gedacht werden. Nach dieser auf der staatlichen Autorität aufbauenden Auffassung sind »Recht« und »Gericht« deckungsgleich: Erst das Gericht sagt, was in einem gegebenen Fall das »Recht« ist. Das rechtskräftige Urteil schafft, je nachdem, ob es ein Recht zu- oder aberkennt, mindestens eine Bestärkung, wenn nicht gar eine neue Schöpfung der Rechtslage. Denn das zuerkannte Recht, das vor dem Urteil bestritten war, gewinnt nunmehr Sicherheit und Durchsetzungskraft; war es nicht existent, so tritt es jetzt in Erscheinung. Die abweichende, für eine doppelte Rechtsordnung eintretende Auffassung kann sich zu einer derartigen Ineinssetzung nicht durchringen. Sie leugnet zwar nicht, daß die Gerichte im Streitfall über die Auslegung der Normen und die Durchsetzung von Rechten ein gewichtiges Wort sprechen, zumal da Urteile, die eine Leistung zuerkennen, vollstreckbar sind. Aber sie sieht in den Gerichten nur eine Instanz unter den staatlichen und gesellschaftlichen »das Recht« bildenden Kräften: Die Parteien eines Rechtsverhältnisses, beispielsweise Vermieter und Mieter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Leasinggeber und Leasingnehmer, leben nach einer eigenen, nicht selten von den anerkannten Autoritäten abweichenden Ordnung. Rechte und Pflichten werden nach dieser Beobachtung in gegenseitiger Fühlungnahme («Interaktion«) begründet und befolgt. Selbst im Streitfall versuchen die Kontrahenten nicht selten, den Gang zum Gericht zu vermeiden, weil sie nicht, wie sie es ausdrücken, in die »Fänge« der Rechtsanwälte und die »Mühlen« der Justiz geraten wollen. In dieser eher skeptischen Sicht ist das »Recht« im konkreten Sinne der Beziehung zwischen den Parteien weniger eine der Gerechtigkeit verpflichtete Ordnung von Geboten und Verboten, als vielmehr Ausdruck von Spielregeln ge