Verfassungsrichter und ihre frühere Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren.
Eine Untersuchung über Richterausschluss und -ablehnung in Deutschland und dem Vereinigten Königreich.
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Die Untersuchung beleuchtet die Vorschriften der §§ 18, 19 BVerfGG, die die Unvoreingenommenheit der Richter des Bundesverfassungsgerichts sichern sollen. Dabei wird analysiert, ob diese Regelungen den Anforderungen gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf frühere gesetzgeberische Aktivitäten der Verfassungsrichter. Ein Vergleich mit der Rechtspraxis des Vereinigten Königreichs, wo eine enge Verknüpfung zwischen oberster Gerichtsbarkeit und Parlament besteht, bietet zusätzliche Perspektiven auf die Thematik.

