Knihobot

Christian Uhlmann

    Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht
    Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht
    • Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht

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      Im Privatrecht stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen in verschiedenen Bereichen, darunter vertragliche Schuldverhältnisse, Gestaltungsrechte, Sachenrecht sowie bei der Übertragung von Forderungen und in Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Diese Aspekte werden oft isoliert betrachtet, was die Untersuchung eines einheitlichen Bestimmtheitsgrundsatzes im Privatrecht anregt. Die Studie gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zunächst wird die Bestimmtheit im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse behandelt, gefolgt von den allgemeinen Mindestanforderungen und der Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stückschuld. Danach wird die Bestimmtheit von Gestaltungsrechten und deren Begründungserfordernisse analysiert. Im Sachenrecht wird der historische Ausgangspunkt und der Zweck des Bestimmtheitsgrundsatzes beleuchtet, sowohl im Mobiliarsachenrecht als auch im Immobiliarsachenrecht. Die Übertragung von Forderungen wird hinsichtlich der Bestimmbarkeit betrachtet, gefolgt von der Bestimmtheit im Erkenntnisverfahren, insbesondere des Klageantrags. Schließlich wird die Bestimmtheit im Vollstreckungsverfahren und die Synthese der Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren thematisiert. Die Arbeit schließt mit der Angleichung zwischen Prozessrecht und materiellem Recht sowie einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform.

      Der Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht
    • Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht

      Eine vergleichende Analyse im Hinblick auf die Durchsetzung aufsichtsrechtlicher Pflichten mittels privatrechtlicher Rechtsinstitute

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      • 31 hodin čtení

      Die Weltgemeinschaft reagierte auf die Finanzkrise von 2007 mit verschärften Regelungen des materiellen Aufsichtsrechts und einer Reform der Aufsichtsarchitektur. Erstaunlicherweise blieb das Privatrecht weitestgehend unbeachtet. Christian Uhlmann widmet sich dieser Lücke. Er geht der Frage nach, ob und inwieweit sich das Privatrecht in Gestalt der 823 Abs. 2 und 134 BGB zur Verfolgung aufsichtsrechtlicher Ziele fruchtbar machen lässt. Dabei analysiert er zunächst die beiden zivilrechtlichen Normen mit ihren verfassungs- und europarechtlichen Bezügen, danach die Schutzzwecke des Kapitalmarkt- und des Bankenaufsichtsrechts. Abschließend fordert er den Gesetzgeber auf, unter Anerkennung der Möglichkeiten und Grenzen, von der privatrechtlichen neben der öffentlich-rechtlichen Normdurchsetzung aktiv Gebrauch zu machen. Die Arbeit wurde mit dem Rolf und Lucia Serick-Preis 2019 und dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland 2020 ausgezeichnet.

      Individualschutz im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht