Internationale Untersuchungskommissionen.
Eine völkerrechtliche Studie zu Verfahrensrecht und Verfahrenspraxis des Fact-Finding.
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Die Arbeit untersucht internationale Untersuchungskommissionen, die durch Vereinbarungen zwischen Staaten und internationale Organisationen wie den Völkerbund und die Vereinten Nationen eingesetzt werden, um Tatsachenermittlungen durchzuführen. Der Fokus liegt auf dem anwendbaren Verfahrensrecht und der Verfahrenspraxis dieser Kommissionen, insbesondere im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Seit den 1990er Jahren haben die Vereinten Nationen verstärkt solche Kommissionen eingesetzt, um in Situationen mit möglichen Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu ermitteln. Das Konzept der internationalen Untersuchungskommission ist jedoch älter und erhielt erstmals einen völkerrechtlichen Rahmen auf der ersten Friedenskonferenz in Den Haag 1899. Allen Kommissionen ist gemeinsam, dass sie Tatsachen objektiv, unabhängig und unparteiisch ermitteln sollen. Die Analyse umfasst sowohl Kommissionen, die auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen basieren, als auch solche im Kontext internationaler Organisationen. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, darunter die historische Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen der internationalen Untersuchungskommissionen sowie deren Ergebnisse und abschließende Thesen. Ein Literaturverzeichnis und ein Stichwortverzeichnis runden die Arbeit ab.
