Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht
Eine rechtsvergleichende Untersuchung
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Die Arbeit untersucht die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. In Deutschland wurde dieser Begriff lange objektiv definiert, jedoch gibt es zunehmend Forderungen, auch subjektive Elemente wie den „natürlichen Willen“ zu berücksichtigen. Dies ist besonders problematisch für ältere Erwachsene, die möglicherweise nicht mehr über volle geistige Fähigkeiten verfügen. Die Analyse umfasst die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener. Das Ergebnis zeigt, dass es nicht angemessen ist, die Aufenthaltsbegründung zwingend von subjektiven Faktoren abhängig zu machen. Zudem steht es der Aufenthaltsbegründung nicht entgegen, wenn die Entscheidungs- oder Handlungsbefugnis des Erwachsenen eingeschränkt ist. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Entwicklung der Aufenthaltsanknüpfung in den Haager Konventionen, die Dogmatik des Themas, sowie die Bestimmungen im internationalen Erwachsenenschutzrecht der untersuchten Länder behandeln. Abschließend wird eine Auslegungsempfehlung für die EuErbVO erarbeitet.
