Aufgrund des Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts hat sich ein heterogenes Hochschulrecht der Länder entwickelt. Mit der Föderalismusreform 2006 entfiel die Zuständigkeit des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens. In vielen Ländern, insbesondere in Baden-Württemberg, hat intensive Gesetzgebung stattgefunden. Seit 1999 gab es dort fünf umfassende Novellierungen des Hochschulrechts, darunter die Einführung extern besetzter Hochschulräte und die Schaffung der Dualen Hochschule sowie des KIT. Baden-Württemberg nimmt eine führende Rolle bei Hochschulrechtsinnovationen ein. Das Buch behandelt alle wesentlichen Bereiche des baden-württembergischen Hochschulrechts, von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über die Hochschulverfassung und -finanzierung bis hin zur Rechtsstellung der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals. Die 3. Auflage berücksichtigt Entwicklungen seit 2011, wie die Re-Akademisierung der Hochschulverfassung, die Einführung der Verfassten Studierendenschaft und Studiengebühren für bestimmte Gruppen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der restriktiveren Verfassungsrechtsprechung, insbesondere dem Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs von November 2016, das ausführlich dargestellt und kommentiert wird.
Lutz Bölke Knihy
