Bei der Umsetzung der Scrum-Methode rücken Weisungsrechte in den Hintergrund. Eine unsachgemäße unternehmensübergreifende Umsetzung kann verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit nach sich ziehen. Betriebsräte stehen vor Herausforderungen. Diese lassen sich mit der derzeitigen Gesetzeslage in den Griff bringen. Agiles Arbeiten bedeutet weit mehr als die Möglichkeit des Home oder Mobile Offices. Im unternehmerischen Kontext versteht man darunter den Einsatz agiler Arbeitsmethoden. Doch dieser stellt vor allem hierarchisch strukturierte Unternehmen vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Die Autorin beleuchtet diese anhand der derzeit meist genutzten agilen Arbeitsmethode, der Scrum-Methode. Während bei der unternehmensübergreifenden Anwendung die Vertragsgestaltung Bedeutung erlangt, um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit zu vermeiden, liegt der Schwerpunkt bei der unternehmensinternen Umsetzung der Scrum-Methode im Betriebsverfassungsrecht. Dieses ist flexibel genug, um neue Formen der Zusammenarbeit zu erfassen und eine effektive Mitbestimmung zu gewährleisten. Inhaltsverzeichnis Die Scrum-Methode und ihre praktische Umsetzung - Auswirkungen der Ein- und Durchführung der Scrum-Methode auf das arbeitsrechtliche Weisungsrecht - Risiken im Fall des unternehmensübergreifenden Einsatzes von Arbeitnehmern - Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit - Betriebsverfassungsrechtliche Fragen bei der Ein- und Durchführung der Scrum-Methode
Susanna Stöckert Pořadí knih

- 2020