Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG.
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Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur begrenzt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu definieren. Die Arbeit zeigt, dass die Norm die Dispositionsfreiheit der Aktionäre schützt und nicht deren Vermögen. Auf dieser Basis werden qualitative Kriterien entwickelt, um das ganze Vermögen zu bestimmen und Folgeprobleme zu klären. Der erste Vorgänger dieser Regelung, der Gesamtvermögensgeschäfte einer Aktiengesellschaft von der Zustimmung der Hauptversammlung abhängig macht, stammt bereits aus dem HGB von 1900. Dennoch fehlen greifbare Kriterien zur Bestimmung des ganzen Gesellschaftsvermögens, was die Norm weiterhin zum Diskussionsgegenstand macht, wie das BGH-Urteil von 2019 zur analogen Anwendung auf die GmbH verdeutlicht. Die Arbeit analysiert, dass der Schutzzweck der Norm sich nicht auf den Vermögensschutz erstreckt, sondern auf die Dispositionsfreiheit der Aktionäre. Die herausgearbeiteten qualitativen Kriterien ermöglichen eine präzisere Bestimmung des ganzen Gesellschaftsvermögens und bieten Lösungen für viele in der Diskussion stehende Folgeprobleme. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Themen wie den Begriff des ganzen Vermögens, tatbestandliche Folgefragen, Abgrenzungsfragen im Anwendungsbereich sowie die analoge Anwendung auf andere Gesellschaftsformen.
