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Daniel Busemann

    Die Beurkundung von Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften im Ausland
    • Die Beurkundung von Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften im Ausland

      Mit Bezug zu dem Notariatswesen in den Schweizer Kantonen Basel-Stadt, Bern, Zug und Zürich

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      Die Arbeit untersucht, ob Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften wirksam von einem ausländischen Notar beurkundet werden können, ein Prozess, der als Substitution bezeichnet wird. Dabei werden die kollisionsrechtlichen Anknüpfungen und die Gleichwertigkeitskriterien, insbesondere im Hinblick auf das Notariatswesen in der Schweiz, analysiert. In der Unternehmenspraxis bleibt die Frage, ob formbedürftige Rechtshandlungen durch ausländische Notare gültig beurkundet werden können, trotz höchstrichterlicher Entscheidungen umstritten und sorgt für Rechtsunsicherheit. Der Autor analysiert die vom 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestellten Gleichwertigkeitskriterien und zeigt auf, dass zusätzliche Kriterien notwendig sind. Die Beurkundung durch Notare in vier Schweizer Kantonen wird exemplarisch betrachtet, da diese häufig Gegenstand deutscher Gerichtsentscheidungen waren. Zudem werden die Motive für den "Beurkundungstourismus" anhand einer Befragungsstudie rechtstatsächlich beleuchtet. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel, die von der Einleitung über die kollisionsrechtliche Anknüpfung bis hin zu speziellen und allgemeinen Voraussetzungen der Substitution reichen, und schließt mit einem Fazit sowie einem Literaturverzeichnis und einer Gebührentabelle.

      Die Beurkundung von Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften im Ausland