Vertragsschlüsse unter Einbeziehung automatisiert und autonom agierender Systeme
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Automatisiert agierende Systeme sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, und die Frage, wann autonom agierende Systeme ebenfalls eine Rolle spielen werden, ist nur eine Frage der Zeit. Diese Systeme agieren zunehmend im Rechtsgeschäftsverkehr für ihre Nutzer, was die grundlegende Frage aufwirft: Können technische Systeme Vertragsparteien sein? Sophie Herold untersucht die Fähigkeit automatisiert und autonom agierender Systeme zur Abgabe von Willenserklärungen sowie die Zurechnung dieser Erklärungen zum Nutzer. Während es hinsichtlich der zivilrechtlichen Einordnung automatisierter Systeme weitgehend Einigkeit gibt, herrscht bei autonom agierenden Systemen eine Debatte über deren Status. Die Arbeit thematisiert die Diskrepanz zwischen dogmatischer Kategorisierung und praktischer Handhabung autonom agierender Systeme. Nach einer Analyse der geltenden Rechtslage widmet sich die Autorin der Frage nach der Rechtsfähigkeit autonom agierender Systeme und dem damit verbundenen Reformbedarf. Sie beleuchtet die Defizite aktueller Lösungsansätze und bietet sachgerechte sowie praxistaugliche Vorschläge zur rechtlichen Einordnung autonom agierender Systeme, indem sie den Zweck und das Wesen der Rechtsfähigkeit sowie die Möglichkeiten einer technischen Regulierung näher betrachtet.
