Der Gesetzgeber sollte Hardcore-Kartelle mit Strafen belegen, um die Kartellverfolgung zu stärken und die Angst vor Entdeckung und Ahndung zu erhöhen. Die Diskussion über die Bekämpfung schwerwiegender Kartellverstöße hat in den letzten Jahren, insbesondere nach spektakulären Fällen, an Bedeutung gewonnen. Bereits bei der Einführung des GWB 1958 und in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Einführung von Kriminalstrafen thematisiert. Der deutsche Gesetzgeber verfolgt jedoch weiterhin den Ansatz, Hardcore-Kartelle hauptsächlich über das Ordnungswidrigkeitenrecht zu ahnden. Dennoch gibt es zunehmend Stimmen, die eine Einstufung von Hardcore-Kartellen als Straftat fordern. Die Autorin nimmt diese Diskussion auf und untersucht die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung für Hardcore-Kartelle. Sie erörtert die Möglichkeit der Schaffung eines Kartellstraftatbestandes und beleuchtet zentrale Aspekte wie die Strafwürdigkeit und -bedürftigkeit von Hardcore-Kartellen, das europäische Effektivitätsgebot, die systematische Stimmigkeit im Strafrecht sowie die kriminalpolitische Effektivität und die grundlegenden Prinzipien des Strafrechts.
Maren Laura Rüdesheim Knihy
