Knihobot

Marc Ruttloff

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
    • Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1.1.2023 in Kraft tritt, richtet sich an Unternehmen mit in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmern in Deutschland, wobei die Schwelle ab 1.1.2024 auf 1000 sinkt. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschenrechte zu schützen und Risiken, die aus unternehmerischen Tätigkeiten entstehen, zu vermeiden. Die festgelegten Sorgfaltspflichten umfassen die Identifikation von Risiken wie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung, die Durchführung von Risikoanalysen, die Entwicklung und Überprüfung von Maßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdesystems und die Veröffentlichung eines Berichts über menschenrechtliche Belange. Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen wie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Bußgelder nach sich ziehen. Unternehmen, die betroffen sind, erarbeiten bereits Strategien zur Risikoanalyse und organisatorischen Maßnahmen. Das Werk unterstützt diese Unternehmen, indem es die neuen Sorgfaltspflichten und deren Auswirkungen auf verschiedene Rechtsgebiete behandelt, darunter Arbeits-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht sowie zivilrechtliche Haftung und europarechtliche Aspekte. Es bietet praxisnahe Hinweise zur rechtzeitigen Umsetzung der notwendigen Schritte. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Unternehmen und Unternehmensberatungen.

      Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis