Zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Arzt und Klinik für drittschädigendes Verhalten des fehlerhaft behandelten psychisch kranken Patienten
- Am Beispiel der Schizophrenie -
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Gegenstand der Arbeit ist die Haftung Behandelnder für Behandlungsfehler bei Schädigung Dritter durch den fehlerhaft behandelten schizophrenen (deliktsunfähigen) Patienten. Dabei werden die psychiatrischen Besonderheiten aufgezeigt und die Haftung für die Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten unter Berücksichtigung ihrer Schutzzwecke geprüft. Bei der Behandlung schizophrener Patienten mit Fremdgefährdungspotential für Dritte stehen Behandelnde medizinisch und rechtlich oft im Spannungsfeld kollidierender Interessen und Grundrechte. Durch das Symptom der Fremdaggressivität tritt in der Psychiatrie neben den originär ärztlichen, an den Interessen des Patienten ausgerichteten Heilauftrag eine Verantwortung der Behandelnden auch gegenüber gefährdeten Dritten. Die Autorin zeigt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Behandlung schizophrener Patienten insbesondere mit Blick auf Unsicherheiten in der Diagnostik auf, unter welchen Voraussetzungen Behandelnde bei Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten unter Berücksichtigung deren Schutzzwecke für drittschädigendes Patientenverhalten haften. Inhaltsverzeichnis Einführung - Teil 1: Psychiatrischer Rahmen - A. Allgemeines - B. Schizophrenie - I. Begriff und Krankheitsbild - II. Ursachen - III. Erhöhte Gewaltneigung und Aggressivität - Teil 2: Ärztliche Haftung für drittschädigendes Patientenverhalten - A. Anspruchsgrundlagen - B. Vertragliche Haftung - I. Schuldverhältnis - II. Pflichtverletzung - III. Schaden - IV. Ursachen- und Zurechnungszusammenhang - V. Vertretenmüssen/Verschulden - C. Deliktische Haftung - I. § 839 BGB i.V.m. Artikel 34 GG - II. § 832 BGB - III. § 823 BGB - IV. Endergebnis - Teil 3: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis
