Der europäische Binnenmarkt garantiert den Arbeitnehmern Freizügigkeit. Die anwachsende grenzüberschreitende Beschäftigung geht mit dem Anstieg entsprechender Arbeitsrechtsstreitigkeiten einher. Das europäische Zivilprozessrecht hat dies mit seiner Neuregelung arbeitsvertraglicher Gerichtsstandsvorschriften in Art. 18-21 EuGVVO berücksichtigt, wobei hierbei noch viele Detailfragen ungeklärt sind. Zunehmend geraten auch grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien beziehungsweise Betriebsrat und Arbeitgeber in den Blick. Das europäische Zivilprozessrecht weist auch für diese Rechtsstreitigkeiten zuständigkeitsrechtliche Lösungen auf.
Anne Winterling Pořadí knih



- 2006
- 1994
Wien. Reiseführer
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