Knihobot

Josef Isensee

    10. červen 1937
    Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
    Vom Stil der Verfassung
    Gewaltenteilung heute
    Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht
    Staat und Religion
    Die typisierende Verwaltung
    • Lebenswelten sind nicht selten durch religiöse Bindungen geprägt. Die meisten Verfassungen verfolgen keine strikte Trennung von Staat und Religion. Die prägende abendländische Formation von Staat, Kirche und Religion basiert zwar auf der Unterscheidung der geistlich-religiösen und der weltlichen Sphäre; doch das Verhältnis beider Sphären bedarf der wohlverstandenen Ordnung. Josef Isensee beobachtet und analysiert seit langem die Gegenwartsbedeutung und die Zukunftsfähigkeit gerade des deutschen Staatskirchenrechts. Er reflektiert eingehend das kirchlich-religiöse Feld im Koordinatensystem von Verfassungserwartungen und -voraussetzungen. Der Autor widmet sich dabei auch rechtspraktischen Details wie dem Schulgebet oder dem Glockenläuten. Diese und andere rechtsgrundsätzliche Abhandlungen, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden und an disparaten Orten publiziert worden sind, werden in diesem Sammelband zu einem Ganzen vereint, das auch die institutionelle Dimension des Staatskirchenrechts im Blick behält.

      Staat und Religion
    • Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht

      Eine Studie über das Regulativ des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft.

      Das Subsidiaritätsprinzip fand Eingang in das Maastrichter Vertragswerk und wurde sanktioniert als Regulativ der Kompetenzausübung. In seiner europarechtlichen Gestalt strahlt es zurück auf das deutsche Verfassungsrecht. Das Grundgesetz erkennt es in seiner neuen Struktursicherungsklausel ausdrücklich an als eine der Vorgaben für die nationale Integrationspolitik, die nach deutschen Verfassungsmustern erfolgen soll. Zu dem Bild, welches das Grundgesetz von sich selbst zeichnet, gehört der Grundsatz der Subsidiarität. Heute, da die Schrift über das Subsidiaritätsprinzip in zweiter Auflage herauskommt, steht das Thema erneut auf der Tagesordnung der Jurisprudenz. Die alten Fragen nach Inhalt und Sinn, Geltungsweise und Judiziabilität erheben sich wieder, nunmehr freilich nicht nur im Kontext des nationalen, sondern auch des supranationalen Rechts. Bekannte Kontroversen über Aussagefähigkeit, Anwendbarkeit, Direktivkraft flammen wieder auf. Doch die Bedingungen, unter denen die Kontroversen auszutragen sind, haben sich verändert, seit das Subsidiaritätsprinzip Rückhalt im geschriebenen Recht gefunden hat. Das Wort der europäischen Verträge und das Wort des Grundgesetzes streiten für die Wirksamkeit des Prinzips. Die Monographie aus dem Jahre 1968 wird unverändert wieder vorgelegt, aber ergänzt um eine Betrachtung in der Sicht des Jahres 2001: über die Prämissen des Subsidiaritätsprinzips, die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und über seine Erscheinungsformen im geltenden Recht.

      Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht
    • Vom Stil der Verfassung

      Eine typologische Studie zu Sprache, Thematik und Sinn des Verfassungsgesetzes

      • 80 stránek
      • 3 hodiny čtení

      InhaltsverzeichnisA. Stil und Sache der Verfassung.I. Inkarnation des Rechts in Sprache.II. Stilmerkmale der Gesetzessprache.III. Gemeinverständlichkeit des Verfassungstextes?.B. Regelungs- und Sprachduktus des Grundgesetzes — Bestandsaufnahme.I. Notwendigkeit differenzierender Betrachtung.II. Stilelemente der Stammfassung des Grundgesetzes von 1949.III. Das Sprachbild zwischen rechtlicher Genauigkeit und „ansprechender“ Form.IV Stilwandel und Stilbruch durch Verfassungsänderungen.C. Das Wort — Ratio und Magie.D. Thematik und Normqualität des Verfassungsgesetzes.I. Typus der demokratischen Verfassung.II. Themenkanon.III. Rahmencharakter des Verfassungsgesetzes.IV. Spezifische Eigenschaften des Grundgesetzes.E. Verfassung im Dienst rechtlicher und außerrechtlicher Zwecke.I. Klassische Muster - Rechtsinstrument, Volkskatechismus, politische Bibel.II. Zivilreligiöse, volkserbauliche, staatsdidaktische Tendenzen deutscher Tradition.IV Mutation des Grundgesetzes.F. Verfassung als Vertrag.G. Deformation der Verfassungsurkunde — unausweichlich?.

      Vom Stil der Verfassung
    • Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, das ethische Verteilungsprinzip des Christentums erscheint im Vermächtnis von Staat und Kirche auch als Aufgabe des Rechts, sowohl des Staatsrechts als auch des Kirchenrechts. Seit zweitausend Jahren ringen Staat und Kirche um die richtige Regelung ihrer Beziehungen und darin um die Bestimmung ihrer eigenen Identität. In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius publicum ecclesiasticum. Dazu ist er kraft seiner doppelten Kompetenz berufen: als Jurist und als Theologe, als Staatsrechtslehrer und als Kanonist. Der erste katholische Priester des Jesuitenordens, der zugleich Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer ist. Im Werdegang Joseph Listls spiegeln sich Energie, Robustheit und Selbstdisziplin des großartigen Wissenschaftlers: Am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz geboren, Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie, Präfektur, Studium der Theologie, Tertiat, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion und Habilitation, Professur für Kirchenrecht an der Augsburger Universität. Geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Bedeutendste Früchte seines Wirkens sind große Gemeinschaftswerke, die von ihm initiiert und (mit-)herausgegeben worden sind - vor allem das zweibändige »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland« und die Edition der »Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland«. Joseph Listl hat in dem zwiefachen Recht der Beziehungen von Staat und Kirche seine Lebensaufgabe gefunden: die rechtlichen Beziehungen mit den Mitteln wissenschaftlicher Forschung zu durchdringen, zu erfassen und zu entwickeln und so dem Staate zu geben, was des Staates, der Kirche, was der Kirche ist. Der reiche literarische Ertrag wird in der Bibliographie dieser Festschrift quantitativ registriert. Der siebzigste Geburtstag Joseph Listls am 21. Oktober 1999 gibt 56 Autoren den Anlaß, als Zeichen des Dankes, der Achtung und des Respekts ihm die vorliegende Festschrift zu überreichen.

      Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
    • Mehr als 50 Professoren des Staats- und Verwaltungsrechts sowie der Wirtschaftswissenschaften aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich nehmen den 70. Geburtstag von Walter Leisner zum Anlaß, einen außergewöhnlichen Wissenschaftler und sein weit gespanntes Werk zu ehren. Das wissenschaftliche Lebenswerk Walter Leisners kreist um die Pole Staat und Menschenrechte, Staatsdiener und Bürgerfreiheit, Freiheit und Eigentum. Durch eine Vielfalt grundlegender Gedanken und in einem unnachahmlichen Stil hat er die wissenschaftliche Diskussion immer wieder bereichert. Seit den Anfängen seiner wissenschaftlichen Laufbahn steht er in einem ständigen und fruchtbaren Austausch, vor allem mit der französischen und italienischen Staatsrechtslehre. So hat Walter Leisner schon früh dazu beigetragen, Bausteine für ein europäisches Verfassungsrecht zu formen, das den europäischen Völkern nicht „von oben“ vorgegeben, sondern das aus einer behutsamen Angleichung mitgliedstaatlichen Verfassungsrechts wächst. Die Vielfalt des Leisnerschen Werkes wird auch in den hier verbundenen Beiträgen deutlich. Die reichen Anregungen Leisners lassen sich in ihnen klar erkennen. Die Beiträge gelten Themen der Staatslehre und des Staats- und Verwaltungsrechts und der Wirtschaft. Sie widmen sich Grundfragen von Staat und Verfassung, im besonderen Fragen des Eigentums, der Steuer- und Wirtschaftsordnung sowie Fragen des Verwaltungsrechts.

      Freiheit und Eigentum