Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Er kommentiert im Detail die Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhaltsprotokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG).Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet. Die Neuauflage 2024 bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung sowie das aktuelle Schrifttum, insbesondere zu den Entwicklungen des europäischen Familien-, Familienverfahrens- und Erbrechts (Brüssel IIa- und IIb-VO). Wer vom NK-BGB Band 6 profitiert :Alle Rechtsanwender:innen aus Justiz und Anwaltschaft, Notariaten, Rechtspflege sowie der Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit dem internationalen Privatrecht beschäftigen. Herausgeber und Autoren sind die führenden Experten im europäischen Kollisionsrecht, ihre Stimme hat Gewicht: Dr. Rainer Hüßtege , Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel , Universität zu Köln Prof. Dr. Ivo Bach , Georg-August-Universität Göttingen | Dr. Felix Berner , Akad. Rat a.Z., Eberhard-Karls-Universität Tübingen | Dr. Kai Bischoff , Dipl.-Kfm., LL.M. (NYU), Notar, Köln | Prof. Dr. Peter-Andreas Brand , Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christine Budzikiewicz , Philipps-Universität Marburg | Dr. Alexander Bücken Notar, Eschweiler | Prof. Dr. Florian Eichel , Universität Bern | Prof. Dr. Matthias Fervers , Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Martin Gebauer , Eberhard Karls Universität Tübingen, Richter, Oberlandesgericht Stuttgart | Prof. Dr. Urs Peter Gruber , Johannes Gutenberg Universität Mainz | Prof. Dr. Michael Grünberger , LL.M. (NYU), Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Oliver L. Knöfel , Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Matthias Lehmann , D.E.A., LL.M., J.S.D., Universität Wien | Prof. Dr. Stefan Leible , Universität Bayreuth | Prof. Dr. Francis Limbach , Rechtsanwalt, Saarbrücken | Prof. Dr. Dirk Looschelders , Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Katharina Lugani , Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Robert Magnus , Universität Bayreuth | Prof. Dr. Mark Makowsky , Universität Mannheim | Dr. Carl Friedrich Nordmeier , Richter, Oberlandesgericht Frankfurt am Main | Dr. Thomas von Plehwe , Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe | Prof. Dr. Lukas Rademacher , M.Jur. (Oxon.), Universität zu Kiel | Prof. Dr. Robert Sieghörtner , LL.M. (Sydney), EMBA (Münster) Notar, Gräfenberg, Friedrich-Alexander Universtität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Felipe Temming , LL.M., Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Matthias Weller , Mag. rer. publ., MAE, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Thomas Heidel Knihy






Der hochgelobte NomosKommentar zum Sachenrecht enthält neben den Erläuterungen der 854-1296 BGB auch eingehende Kommentierungen des durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) reformierten WEG und des Gesetzes über das Erbbaurecht. Die aus der Praxis von Notariat, Anwaltschaft, Justiz und Rechtspflege verfassten Erläuterungen beziehen stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, sowie das Steuerrecht ein. Im Praxisalltag werden so die argumentativen Zusammenhänge rasch erfasst.Besonders nützlich für die Praxis: Der umfassende Kostenrechtsteil. Ausgewiesene Herausgeber aus Notariatspraxis, Justiz und Wissenschaft stehen für eine herausragende Qualität der Kommentierungen: Notar a.D. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen, Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch und Prof. Dr. Gerhard Ring, TU Bergakademie Freiberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.Herausragende Bandherausgeber bringen die notwendigen Sensibilitäten für in sich ausgewogene wie untereinander abgestimmte Kommentierungen mit: Für die Kommentierung des BGB AT zeichnen dabei RA Dr. Thomas Heidel, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn und Prof. Dr. Ulrich Noack, Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht verantwortlich; das internationale Privatrecht wird von VRiOLG Dr. Rainer Hüßtege, München und Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln, Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht betreut.
Der Expertenkommentar im Erbrecht für die anspruchsvolle Beratung, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen geht - aber auch im Erbprozess. Wie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung bereitet er alle Sachfragen kompetent und gleichzeitig benutzerfreundlich auf: Tiefgehende, übersichtliche und schlüssige Kommentierungen mit klaren Aussagen zu allen Praxisproblemen Durchgehende Einbeziehung steuerlicher, verfahrensrechtlicher und kostenrechtlicher Fragen Gestaltungsempfehlungen und Hinweise auf Fallstricke Länderberichte zur Unterstützung bei internationalen Sachverhalten Die in Anwaltschaft und Notariat bewährte Kommentierung des BGB-Erbrechts ist auch in der Neuauflage wieder das sichere Arbeitsmittel, das allen Erwartungen gerecht wird. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Sebnem Akipek; RA Prof. Dr. Lutz Batereau, FABKR; VRiLG a.D. Ralf Bock; Prof. Dr. Christina Eberl-Borges; Notarin Dr. Susanne Frank; RAin Dr. Sibel Gerhardt, LL.M.; RiOLG Walter Gierl; RAin Dr. Stephanie Herzog FAErbR; RA Dr. Nikolas Hölscher, FAErbR, FAHuGR u FAFamR; RA Dr. Claus-Henrik Horn, FAErbR; Notar Dr. Malte Ivo; Notar Prof. Dr. Alexander Krafka; Notar Thomas Kristic, M.jur. (Oxford); PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; VRiLG Walter Krug; RAnuN Alexandra Margalith; Dr. Martin Margonski; RAin Andrijana Micic; Prof. Dr. Iset Morina; RAin Dr. Stephanie Müller-Bromley; Prof. Dr. Ulrike Müßig; Notar Dr. Felix Odersky; Prof. Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.; RAin Dr. Monika Reckhorn-Hengemühle, FAFamR; Notar Prof. Thomas Reich; RA Dr. Florian Reichthalhammer, FAStR; Prof. Dr. Gerhard Ring; RA Prof. Dr. Jan Roth, FAInsR, FAErbR u FAStR; RA u StB Oliver Schröer; RAuN Dr. Markus Schewe; RA/Justiziar Udo Schwiederski; Notar Dr. Benedikt Selbherr; RA Dr. Rembert Süß; RA Dr. Vasileios Triantafyllidis, LL.M., LL.M. und Prof. Dr. Ulrich Voß.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR
Spezialkommentar zu den §§ 705-740c BGB
Das MoPeG hat das Recht der Personengesellschaften im BGB grundlegend reformiert. Die Rechtspraxis steht vor einer gewaltigen Umstellung Anwält: innen, Gerichte und Notar: innen müssen sich in einem gänzlich veränderten Normgefüge orientieren. Gewohnte Auslegungen und Ansätze der Vor-MoPeG-Regelungen können nicht einfach übernommen werden, insbesondere wo Regelungskonzepte des OHG-Rechts auf die rechtsfähige GbR übertragen wurden. Bedeutende Neuerung im Recht der GbR ist das prominente Beispiel des Gesellschaftsregisters, das in vielen wirtschaftlichen Kontexten einen bedeutenden Einfluss auf die Rechtspraxis haben wird. Die GbR ist nun außerdem rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben. Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse und Abfindungsansprüche neu geregelt. Für die Praxis ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf. Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen. Herausgeber und Autor: innen sorgen für höchsten Praxisbezug: Dr. Thomas Ammermann, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Moritz Beneke, Rechtsanwalt, Bonn | Prof. Dr. Diederich Eckardt, Universität Trier | Dr. Jessica Hanke, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bonn | Dr. Max Noack, Richter am Landgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Alexander Schall, M. Jur. (Oxon.), Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Hans-Claudius Scheef, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf | Dr. Florian Schmitt, Akademischer Rat, Universität Trier
Bilanzierungsvorschriften
Spezialkommentar zu den §§ 238 – 342e HGB
Das Recht der Handelsbücher ist der Dreh- und Angelpunkt jeder unternehmerischen Tätigkeit, bestimmt es doch nicht zuletzt den Gewinn aus der Tätigkeit. Der Schwerpunkt dieser praxisnahen und konzentrierten Kommentierung liegt auf den Vorschriften für alle Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Auch die weiteren Abschnitte werden behandelt: - Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften - Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige - Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat - Prüfstelle für Rechnungslegung Highlight Kommentierung der einschlägigen EU-Vorschriften der EU-APrVO (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41) durch Prof. Dr. Schüppen. Die Ausführungen können insoweit als Neuauflage des Titels „Abschlussprüfung“ gesehen werden.