Der Sammelband „Neue Schutzrechte in der Unternehmenspraxis“ gibt die Ergebnisse des gleichnamigen Projektes der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Carl Zeiss AG wieder. Das interdisziplinäre Projekt untersucht aktuelle Entwicklungen im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht auf ihre Relevanz für die betriebliche Praxis. Das Forschungsprojekt, betreut von Prof. Dr. Volker Michael Jänich, Prof. Dr. Reinhard Haupt, Prof. Dr. Uwe Cantner und Willi Muhsfeldt, gliedert sich in zwei große Teile: Der erste Teil befasst sich mit der Anspruchsformulierung und dem IP-Management. Im zweiten Teil wird das Problem der Erweiterung des Kreises patentschutzfähiger Erfindungen um Software und Geschäftsmethoden betrachtet. Dazu versammelt dieses Buch die Abschlussarbeiten von Absolventinnen und Absolventen ökonomischer und juristischer (Aufbau-)Studiengänge.
Volker Michael Jänich Knihy






Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gespräch ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem 'Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie' erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes 'Geistiges Eigentum' ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialgüterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als 'geistiges Eigentum' bezeichnet. Die international gebräuchliche Bezeichnung 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf den Terminus 'geistiges Eigentum'. Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, daß er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten verwische. Ausgelöst wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist 'geistiges Eigentum' nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinter dem Terminus eine Einrichtung, die den Regelungsgehalt des § 90 BGB berührt? Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die den Geltungsgrund eines subjektiven Rechts beschreibt? Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich ein umfassender Vergleich von Sacheigentum und geistigem Eigentum an. Volker Jänich zeichnet zunächst die Entwicklungslinien des Begriffes 'geistiges Eigentum' nach und erläutert die Vielzahl der möglichen Begriffsdeutungen. Hierauf aufbauend vergleicht er die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Schutzmechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien und Institutionen des Sachenrechts. Er demonstriert einerseits die weitgehende Homogenität der beiden Regelungsbereiche, verweist andererseits aber auch auf die Unterschiede sowohl zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum als auch innerhalb der jeweiligen Gruppen. Abschließend ermittelt Volker Jänich, welche Konsequenzen aus der Strukturähnlichkeit zu ziehen sind.
Autorecht 2014
Ersatzteile und Märkte
Die Automobilindustrie ist eine der Schlüsselindustrien in der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Tagung »Autorecht 2014« an der Universität Augsburg wurden für diese Branche zentrale Rechtsfragen, insbesondere solche des Ersatzteilgeschäfts, erörtert. Die Themen reichten vom Kartellrecht beim Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Kfz-Ersatzteilen, über den marken- und lauterkeitsrechtlichen Schutz auf dem Ersatzteilmarkt, die Zulässigkeit der Nutzung von Herstellerzeichen durch freie Autowerkstätten, die Neuerungen des zum 1. Januar 2014 an die Stelle des GeschmMG getretenen DesignG sowie den Ersatzteilschutz mittels des Designrechts, bis hin zu Schutzrechtsstrategien in der Praxis und der Bewertung von Marken- und Designportfolios. Mit Beiträgen von: Lukas Bühlmann, Jan Eichelberger, Anna Falter, Franz Hacker, Johanna Haesemann, Gordian N. Hasselblatt, Christian Heinichen, Marcus Kühne, Clemence Le Cointe, Reinhard Nowak, Vivian Reck, Beate Schmidt, Sascha Vugrin
Zum Werk Das vorliegende Lehrbuch richtet sich an Studierende, die Kenntnisse im Wettbewerbsrecht für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung benötigen. Das Werk orientiert sich eng an der Systematik des Gesetzes und vermittelt den Stoff norm- und nicht schutzzweckbezogen. Zudem enthält das Lehrbuch einen Übungsteil, der eine gezielte Vorbereitung auf Schwerpunktbereichsprüfungen ermöglicht. Vorteile auf einen Blickgut strukturierte, an der Systematik des Gesetzes orientierte DarstellungSchwerpunktklausurAufbauschemata Zur Neuauflage Für die Neuauflage wurden alle Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften, Referendarinnen und Referendare sowie zum Einstieg in das Rechtsgebiet für Richter- und Anwaltschaft.
Fortschritt durch Nachahmung?
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