Energieausweise für die Praxis
GEG 2020: Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zahlreiche Neuerungen für Energieausweise mit sich bringt. Das Praxisbuch behandelt die **Ausstellungsberechtigung**, die regelt, wer Energieausweise für Neubauten und nach Änderungen im Baubestand ausstellen darf. Zuvor war dies im Baurecht der Bundesländer festgelegt. Bei den **Energieausweismustern** übernimmt das GEG die Regelung, indem es die Muster auslagert, um sie auch in zukünftigen Versionen des Gesetzes zu verwenden. Diese Muster wurden von den zuständigen Bundesministerien im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission die Klimafreundlichkeit des Gebäudes, und Aussteller müssen auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie die nächsten Überprüfungstermine angeben. **Immobilienmakler** sind nun direkt angesprochen und müssen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung vorlegen sowie in kommerziellen Anzeigen die Energiekennwerte veröffentlichen. Zudem müssen Aussteller bei den Eingabedaten vorsichtiger sein, da das Gesetz auch die Ordnungswidrigkeiten und die Höhe der Bußgelder regelt. Ein Interview mit der Autorin Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de | GEG-info.de, bietet Einblicke in die Neuauflage. Sie ist seit 1996 selbstständig und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge.
