Knihobot

Stefan Heyder

    Der qualifizierte faktische Aktienkonzern
    Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
    • Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)

      Stabilisierungsfondsgesetz und Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

      Zum Werk Kommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Artikelgesetzes vom 28. März 2020). Der mit dem Gesetz eingeführte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Vorteile auf einen Blickals erster Kommentar zum WStFG wird nicht nur der Nutzen für die Zielgruppe/den Leser sehr hoch sein, sondern er wird auch die weitere Entwicklung prägen.der Kommentar gibt Unternehmen und ihren Beratern Hilfestellungen, ob diese berechtigt sind, Staatshilfen nach dem WStFG zu erhalten, wie dies schnell nach den Regelungen des WStBG umgesetzt werden kann und welches die Bedingungen für die Unternehmen sind.auch für die Gesellschafter der Unternehmen, die Staatshilfen beantragen bzw. bereits erhalten haben, gibt der Kommentar wertvolle Hinweise über Ihre Rechte und MöglichkeitenBerücksichtigung der Rechtsverordnungen und der beihilferechtlichen Regelungen zum WSF Zielgruppe Für Unternehmensjuristinnen und -juristen; Rechtsanwaltschaft; Steuerberatung; Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung, Gesellschaftsrecht und Restrukturierung beraten; Unternehmens- und Finanzierungsberaterinnen und -berater; Finanzdienstleistungsunternehmen.

      Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
    • Kann der qualifizierte faktische Aktienkonzern mit dem qualifizierten faktischen GmbH-Konzern gleichgesetzt werden oder wird dies durch das AktG verhindert? Ausgehend von den 311 ff. AktG wird eine aktienrechtliche Definition des qualifizierten faktischen Aktienkonzerns entwickelt. Als Antwort auf die festgestellte Unzulässigkeit des qualifizierten faktischen Konzerns schlägt der Autor einen Beseitigungsanspruch vor. Durch diesen wird zwangsweise ein Abschluß eines Beherrschungsvertrages oder eines Entherrschungsvertrages herbeigeführt. Das herrschende Unternehmen ist auch einem Verlustausgleichsanspruch ausgesetzt. Abgelehnt wird aber ein Anspruch auf Ausgleich oder Abfindung.

      Der qualifizierte faktische Aktienkonzern