Wolfgang Burandt Knihy






Unternehmensrecht
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Richtig vererben
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Mit dem vorgelegten Werk werden neben den formellen Anforderungen an die Testamentserrichtung, auch das Gesamtkonzept einer gesellschafts- und erbrechtlich ausgewogenen Nachfolgeregelung dargestellt und an Hand von Musterformulierungen exemplarisch erläutert. Dabei werden Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Bereich des Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts ebenso einbezogen, wie die bei den jeweils betroffenen Personengesellschaften zu berücksichtigenden Besonderheiten.
Da deutsche Staatsangehörige schon lange nicht mehr nur deutsche Staatsangehörige heiraten, sondern durch die zunehmende Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union mehr als 13 % der Eheschließungen transnationale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wird eine ausgewogene Testamentsgestaltung, die auch die Belange der EuErbVO berücksichtigt, immer wichtiger. Hinzu kommen Testamentsgestaltungen bei Geschiedenen oder bei Patchworkfamilien. Neben den Vor- und Nachteilen von gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen sowie Einzeltestamenten werden an Hand von Formulierungsbeispielen und Hinweisen einzelne Gestaltungsszenarien erläutert und Lösungstipps vorgestellt, so dass dem Leser viele Anregungen und Hinweise für zu treffende Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Das Erbrecht ist aus seinem „Dornröschenschlaf“ erwacht und stellt sich ab dem 17. August 2015 europa- und weltweit neu auf! Dabei rücken Aspekte des internationalen Privatrechts ebenso in den Vordergrund wie Fragen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, der gerichtlichen Zuständigkeit und der Möglichkeit der Verwendung von Rechtswahlklauseln. Hierzu bedarf es eingehender Kenntnisse der ab 17. August 2015 unmittelbar als deutsches Recht anzuwendenden EU-ErbVO. Setzen Sie sich mit der bevorstehenden Problematik des ab Sommer 2015 anzuwendenden Erbrechts intensiv auseinander, um so Gestaltungshindernisse zu erkennen und sachgerechte Problemlösungen erfolgreich zur Verfügung stellen zu können. Vor allem durch die Osterweiterung sind die Menschen in der EU mobiler geworden. So leben heute rund 14 Millionen EU-Bürger zwar innerhalb der Europäischen Union, aber nicht in ihrem Herkunftsland (Die Zeit, 27.12.2013). Das sind immerhin 2,6 Prozent der Gesamtbevölkerung. Setzten Sie sich also frühzeitig mit den neuen Bestimmungen für Erbfälle mit Auslandsbezug auseinander. Akuten Beratungsbedarf und die Notwendigkeit von Weichenstellungen gibt es bereits in Teilbereichen heute schon, wie z. B. durch die Aufnahme einer Rechtswahlklausel, bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen.
Bei Erbstreitigkeiten steht häufig der Streit um den Pflichtteil im Vordergrund. Der „Pflichtteil“ heißt so, weil er Kindern, Eltern und Ehegatten des Erblassers zu gewähren ist, auch wenn dieser sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Dies müssen nicht zwangsläufig auch die Personen sein, die dem Erblasser persönlich nahe gestanden haben. Deshalb stehen Überlegungen auf Seiten des Erblassers, wie kann ich den Pflichtteil vermeiden bzw. reduzieren, häufig im Mittelpunkt erbrechtlicher Beratungen. Das Wissen um die diesbezüglichen Möglichkeiten stellt damit ein exklusives Fachwissen dar, das nur Eingeweihten zugänglich ist. Im Buch „Pflichtteil- und Pflichtteilsvermeidungsstrategien“ werden die derzeit zur Verfügung stehenden legalen Möglichkeiten dargestellt.
Mustergültig formulieren. Burandt,/Zacher-Röder, Unternehmertestament 2. Auflage. 2012. ISBN 978-3-406-64225-8 Letztwillige Verfügungen von Unternehmern müssen nicht nur die eigene Person berücksichtigen, sondern ggf. auch den Gesellschaftsvertrag. Für beides hilft dieser erprobte Band weiter und bietet Muster mit Varianten und Erläuterungen: o eines verheirateten Unternehmers ohne Nachkommen für das Testament o des Unternehmers mit minderjährigen Kindern, o ohne geeigneten Nachfolger aus der Familie sowie o des Seniorunternehmers. Alle Vertragsmuster können von der CD-ROM in die eigene Textverarbeitung übernommen werden. Die Neuauflage ist insgesamt überarbeitet. Auch die neue EU-Erbrechtsverordnung und ihre praktischen Konsequenzen sind schon berücksichtigt. Außerdem finden sich eingehende erbschaft- und einkommensteuerliche Hinweise einschließlich zahlreicher Berechnungsbeispiele.
Die Autoren: Dr. Wolfang Burandt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht in Hamburg, Jan Eberhardt arbeitet als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erb- und Unternehmensrecht sowie im internationalen Erbrecht.