Zu einem vorangegangenen Forschungsvorhaben zur Ermittlung der Rauchübertragung bei senkrechten Lüftungsleitungen mit geringen Querschnittsabmessungen wurden ergänzend 4 Brandversuche mit senkrechten Lüftungsleitungen größerer Abmessungen (2 isolierte und 2 nicht isolierte Stahlblechleitungen mit eingebauten K90-Brandschutzklappen) und obenliegender Lüftungszentrale in einem zweigeschossigen Versuchsstand durchgeführt. Diese bestanden aus 3 Versuchen mit unterschiedlich großen natürlichen Brandlasten (Holzkrippen von 100 kg bis 200 kg) und abschließend einem Versuch mit der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) nach DIN 4102-2. Die Zuluftöffnung wurde bei den drei Versuchen mit Holzkrippen in Größe und Breite variiert, bei dem ETK-Versuch verschlossen. Die Brandschutzklappen in der Decke über dem Brandraum wurden bei den ersten drei Versuchen manuell nach dem Auslösen der ersten Klappe betätigt, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erzielen.
Hans G. Klingelhöfer Knihy


Die derzeitigen Bau- und Prüfgrundsätze für Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen (Brandschutzklappen) sehen vor, dass die Brandschutzklappen durch thermisch wirkende Auslöseeinrichtungen im Brandfall verschlossen werden. Auf eine generelle Forderung, sie mit Rauchauslöseeinrichtungen auszurüsten, wurde verzichtet. Hierfür sprachen einerseits Gründe der Wirtschaftlichkeit, andererseits der Vorteil, dass es bei thermisch ausgelösten Brandschutzklappen zumindest in der Frühphase des Brandes (Schwelbrandphase) möglich ist, die Lüftungsanlagen zur Abführung von Rauch zu nutzen. Mit den praktischen Untersuchungen wurden unterschiedliche Brandszenarien sowohl bei horizontalem als auch bei vertikalem Leitungsverlauf simuliert. Durch rechnerische Begleitung der Untersuchung wurde die Möglichkeit geschaffen, die Übertragung der Versuchsergebnisse auf weitere Brandszenarien theoretisch durchzuführen, um so eine schlüssige Aussage über die ungünstigste Situation ableiten zu können.