Knihobot

Rudolf Keplinger

    Sicherheitspolizeigesetz
    Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    Grundzüge des Sicherheitspolizeigesetzes
    Verwaltungsstrafgesetz für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    Unterbringungsgesetz (idF Juli 2023) für die Sicherheitsexekutive
    Oö. Hundehaltegesetz
    • Oö. Hundehaltegesetz

      Praxiskommentar

      Der Praxiskommentar enthält den Text des Oö. Hundehaltegesetzes 2002, eine Kommentierung der Gesetzesbestimmungen, die Erläuterungen der amtlichen Materialien (Ausschussberichte) und die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich. Weiters ist die Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung enthalten.

      Oö. Hundehaltegesetz
    • Mit BGBl. I Nr. 147/2022 wurde eine Novelle des Unterbringungsgesetzes kundgemacht, die mit 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Mit etwa 80 Änderungsanordnungen handelt es sich um eine sehr umfangreiche Änderung der Rechtslage, wobei nicht nur die Aufgaben der einzelnen Akteure klarer abgebildet werden, sondern auch der Datenschutz neu geregelt wird. Auch die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung des Unterbringungsgesetzes wurde neu geregelt (und die „doppelte“ Befugnis in § 46 SPG zugleich aufgehoben). Nunmehr ist z. B. ausdrücklich und klar normiert, unter welchen Voraussetzungen die Polizeiorgane ohne ärztliche Bescheinigung einen Betroffenen direkt in eine psychiatrische Anstalt einliefern oder einen aus einer geschlossenen Anstalt Entwichenen wieder in diese zurückbringen dürfen. Nicht zuletzt wurde auch die Verwendung der personenbezogenen Daten durch die Behörde etwa in Führerscheinverfahren usw. neu geregelt. In unserer Broschüre „Unterbringungsgesetz [in der Fassung Juli 2023] für die Sicherheitsexekutive“ haben Dr. Lisa PÜHRINGER (BMI) und Prof. Dr. Rudolf KEPLINGER (LPD OÖ) die für diese Zielgruppe relevanten Bestimmungen systematisch dargestellt und kommentiert.

      Unterbringungsgesetz (idF Juli 2023) für die Sicherheitsexekutive
    • Mit der Novelle BGBl. I Nr. 57/2018 erfolgte eine – längst überfällige – Anpassung der Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im VStG. Die Broschüre von Dr. Rudolf Keplinger erläutert jene Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes eingehend und praxisgerecht, die für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes relevant sind.

      Verwaltungsstrafgesetz für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    • Dieser Lernbehelf unterscheidet sich in Inhalt und Aufmachung deutlich von unseren „Polizeiausgaben“ und „Praxiskommentaren“. Der Autor, Prof. Dr. Rudolf Keplinger, seit mittlerweile fast 30 Jahren als Referent bei Seminaren zum Sicherheitspolizeigesetz tätig, hat die häufigsten Anwenderfehler analysiert und eine eigene Systematik entwickelt, mit der diese Probleme verhindert werden können. In diesem Lernbehelf werden die Grundzüge des Gesetzes in sieben Kapiteln anschaulich mit Grafiken vorgestellt. Vorangestellt werden fünf Fälle, die dann Kapitel für Kapitel daraufhin geprüft werden, ob insoweit Fehler enthalten waren. So werden der Leserin und dem Leser Schritt für Schritt und mit vielen praktischen Ansätzen die Grundzüge des SPG und damit die häufigsten Fehlerquellen bei der Anwendung dieses Gesetzes nahegebracht. Der Lernbehelf ist ganz besonders zum Selbststudium geeignet und allen zu empfehlen, die das SPG „einmal völlig anders“ kennenlernen wollen.

      Grundzüge des Sicherheitspolizeigesetzes
    • Das Buch enthält eine ausführliche Einleitung mit Erläuterungen zum Begriff der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, dem Begriff „Befugnis“ usw. Weiters enthält der Band eine Befugnisarten-Übersicht und eine mit kurzen weiterführenden Erläuterungen versehene Zusammenstellung von Befugnisnormen aus Bundesgesetzen und ist für den praktischen Gebrauch durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Exekutivalltag konzipiert. Die Befugnisnormen des Landesrechts sind aufgrund des Umfanges nicht enthalten, stehen aber kostenlos als Download zur Verfügung (siehe unten).

      Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    • Das Buch enthält den Text des Sicherheitspolizeigesetzes und eine eingehende - mit besonderem Bezug auf die Bedürfnisse der Praxis erstellte - Kommentierung. Weiters sind die wichtigsten Verordnungen zum Sicherheitspolizeigesetz (Richtlinien-Verordnung, Sondereinheiten-Verordnung, Sicherheitsgebühren-Verordnung und Auszüge aus der Anhalteordnung) abgedruckt.

      Sicherheitspolizeigesetz
    • Das Buch enthält neben einer umfassenden Einleitung zum Strafrecht den aktuellen Gesetzestext des StGB´s mit Stand 1. Jänner 2020. Neben ausführlichen praxisbezogenen Erläuterungen wurden auch die Ausführungen der Regierungsvorlagen und die aktuellen Rechtssätze der Judikatur eingearbeitet. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2018 (BGBl I 70/2018) sowie das vor wenigen Wochen beschlossene Gewaltschutzgesetz 2019 (BGBl I 105/2019) lassen eine Neuauflage angebracht erscheinen. Das StrÄG 2018 hatte im Wesentlichen Änderungen im Bereich des Umgangs mit Massenvernichtungswaffen (§§ 177a, 177b) sowie die Ausweitung der Bekämpfung terroristischer Straftaten zum Inhalt (insbes. §§ 278c, 278d und § 278g). Das Gewaltschutzgesetz 2019 betrifft im Strafrecht zunächst Änderungen im Bereich des Sanktionenrechts (§§ 33, 39, 39a, 43, 43 StGB). Bei den Strafbestimmungen des Besonderen Teils kommen Veränderungen bei den vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten (§§ 83, 85, 87 StGB) sowie eine Ausweitung des tätlichen Angriffs (§ 91a StGB) auf das Gesundheits- und Pflegepersonal, den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Darüber hinaus werden bei den Freiheitsdelikten die §§ 107a, 107b geändert und bei den Sexualdelikten § 201 und § 220b. Alice Sadoghi musste aus persönlichen Gründen leider aus dem Autorenteam ausscheiden. An ihre Stelle trat Rudolf Keplinger, der schon zurückliegend auch an diesem Werk gearbeitet hat.

      Strafgesetzbuch