Rauschgiftschmuggelbekämpfung durch den Zollfahndungsdienst der Bundesrepublik Deutschland und europäischer Binnenmarkt
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Der Europäische Binnenmarkt wird den Zollfahndungsdienst der Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Bekämpfung der Rauschgiftschmuggelkriminalität vor erhebliche Probleme stellen. An der Strafbarkeit des innergemeinschaftlichen Verkehrs mit Suchtstoffen wird sich indes nach Wegfall der Binnengrenzen nichts ändern; die repressive Ermittlungszuständigkeit des Zollfahndungsdienstes wird erhalten bleiben. Allerdings vermögen nur eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie eine verbesserte Personalausstattung des Zollfahndungsdienstes dessen Effektivität sicherzustellen. Ganz besonders wesentlich ist es zudem, das Zollkriminalinstitut als Zentrales Zollfahndungsamt in den Rang einer Bundesoberbehörde zu erheben, um einen eindeutigen Weisungsstrang zu den Zollfahndungsämtern herzustellen.