Die EWG-Grenzwertrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (80/778/EWG) und ihre Auswirkungen auf ausgewählte Mitgliedstaaten am Beispiel der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
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Die Umsetzung und Anwendung des Pestizidgrenzwertes der EWG-Trinkwasserrichtlinie bereiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht besondere Schwierigkeiten. Im Konflikt von Wasserversorgung, Gewässerschutz und moderner Landwirtschaft stellen die Verunreinigungen des Roh- und Trinkwassers durch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PSM) eines der vordringlichsten Probleme in allen Mitgliedstaaten der EG dar. Gegenstand der Untersuchung ist zum einen die Frage der Rechtmäßigkeit des PSM-Grenzwertes in Form eines einheitlichen Wirkparameters für alle Pestizide an der analytischen Nachweisgrenze bei 0,1 ug/l., wobei dessen systematische Abstimmung mit den Regelungen des EWG-Gewässerschutz- und Pflanzenschutzmittelrechts berücksichtigt wird. Zum anderen werden unter Voranstellung eines praktischen Befundes sowie der jeweiligen rechtlichen Rahmensituation die sich bei Umsetzung und Anwendung der Trinkwasserrichtlinie am Beispiel des PSM-Grenzwertes ergebenden Probleme in den Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland, Vereinigtes Königreich sowie Frankreich dargestellt.