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Probleme bei der Besteuerung der Kapitaleinkommen aus ost-westlichen Gemeinschaftsunternehmen

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Gemeinschaftsunternehmen sind in osteuropäischen Ländern einer steuerlichen Sonderbehandlung unterworfen. Dadurch sind die Gemeinschaftsunternehmen gegenüber anderen einheimischen Unternehmen bevorzugt. Diese Sonderbehandlung wird hauptsächlich über zeitweilige Freistellung von der Besteuerung und über Ermäßigung der Steuersätze bewerkstelligt. Für die steuerliche Belastung kommt es angesichts der westlichen Herkunft der Eigentümer der Gemeinschaftsunternehmen andererseits auch darauf an, wie die in osteuropäischen Ländern erzielten Kapitaleinkommen in den westlichen Kapitalexportländern besteuert werden. Die Besteuerung solcher Kapitaleinkommen in den westlichen Kapitalexportländern wird durch die zwischen den westlichen Kapitalexportländern und den osteuropäischen Ländern beschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt. Diese nationalen und internationalen Regelungen der Besteuerung der Gemeinschaftsunternehmen und ihre Wirkung in bezug auf die Ziele (Investitionsanreiz, Technologieimport und Verbesserung der Zahlungsbilanz), die die osteuropäischen Länder durch die Institution der Gemeinschaftsunternehmen anstreben, werden in dieser Arbeit untersucht.

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1992

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