Reform der Konzernbesteuerung
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Der Konzern wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten seit jeher als Einheit betrachtet. Diese Sichtweise hat sich mittlerweile auch in der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung durchgesetzt, während das deutsche Steuerrecht weiterhin an die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen anknüpft. Mit dem grundlegenden Hinweis, dass das Steuerrecht eine gleiche Besteuerung gleicher wirtschaftlicher Sachverhalte, nicht eine gleiche Belastung gleicher Formalrechtsgestaltungen gewährleisten sollte, wird ein Vorschlag für eine Reform des Konzernsteuerrechts unterbreitet, mit dem der Autor ein eindeutiges Plädoyer für eine Einheitsbesteuerung des Konzerns liefert. Die Einheitsbesteuerung des Konzerns wird zudem in detaillierter Abgrenzung zur bestehenden Konzernbesteuerung entwickelt. Dabei erweist es sich als möglich, ein derart verändertes Konzernsteuerrecht in das bestehende Steuerrecht einzubauen, ohne dessen Statik zu gefährden und zugleich eine engere Bindung der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung an das Konzernsteuerrecht zu schaffen. Gestützt auf ein umfangreiches Tabellenwerk liefert der Autor zudem grundlegende Aussagen zu den materiellen Auswirkungen des Konzepts der Einheitsbesteuerung des Konzerns im Vergleich zum bestehenden Konzernsteuerrecht.