Mitgliedschaftliche Treupflichten der Aktionäre
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Mitgliedschaftliche Treupflichten der Gesellschafter zu ihren Gesellschaften und untereinander sind zunächst von der höchstrichterlichen Rechtssprechung im Anschluss an die Literatur im Personengesellschaftsrecht anerkannt worden. Die mitgliedschaftliche Treupflicht der Aktionäre untereinander bedeutet im Mosaik der Treupflichten einen Eckstein, der das Bild der gesellschaftsrechtlichen Treupflichten vollendet. Die Linotype-Entscheidung, BGHZ 103, S. 184 ff, verhalf dieser Rechtsfigur zum endgültigen Durchbruch, ohne dogmatisch und inhaltlich den Rahmen dieser Treupflicht der Aktionäre zu klären oder klären zu können. Der Autor zeichnet den Weg der mitgliedschaftlichen Treupflicht vom Personengesellschaftsrecht bis zum Aktienrecht nach und nimmt zur dogmatischen Grundlage Stellung. Von dieser Basis ausgehend wird eine inhaltliche Präzisierung über korrekte Maßstäbe durch Bildung von Fallgruppen vorgeschlagen, die sich an den Realtypen der im Rechtsleben vorkommenden Aktiengesellschaften orientiert. Der Girmes-Fall (BGH, WM 95, S. 882) als der aktuellste höchstrichterliche Fall wird als programmatisches Beispiel für die Konkretisierung der Treupflicht der Aktionäre untereinander genommen. Die Anwendung der gewonnenen Kenntnisse auf einschlägige Problemfelder des Aktienrechts gesteht dann aber der Treupflicht keine große Zukunft als Mittel der Konfliktbefriedigung zu. Sie weist rechtssystematisch zu viele Angriffsflächen auf, um allgemeine Griffigkeit und Akzeptanz zu beweisen.