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Technologietransfer im europäischen Kartellrecht durch Gruppenfreistellung

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Am 31.01.1996 verabschiedete die Europäische Kommission die Gruppenfreistellungsverordnung zum Technologietransfer, die am 01.04.1996 in Kraft getreten ist und die bisherige Einzelregelungen, insbesondere die Patentlizenz- und Know-how-Verordnung ersetzt. Die neue Verordnung hat Konsequenzen für weite Bereiche der europäischen Wirtschaft. Mit der zunehmenden Integration des Gemeinsamen Marktes hat das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und der damit verbundenen Sanktionen drastisch an Bedeutung zugenommen, denn eine große Anzahl von Regelungen zwischen Unternehmen unterliegen diesem Verbot. Die Freistellung vom Verbot für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die aus wettbewerbspolitischer Sicht dem Grunde nach positiv zu beurteilen sind, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe. Bislang liegt noch keine Darstellung zu dieser recht komplexen und umfassenden Verordnung vor. Diese Veröffentlichung schließt diese Lücke. Der Autor befaßt sich in seiner Dissertation grundlegend mit den verschiedenen Regelungsproblemen der Technologietransfer-Freistellungsverordnung und führt in Grundbegriffe des europäischen Kartellrechts ein. Literatur und Rechtsprechung sind gründlich eingearbeitet.

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1997

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