Das Beschlußmängelrecht der Personengesellschaften
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Rechtsprechung und herrschende Lehre lehnen im Hinblick auf die Rechtsfolgen und die Behandlung fehlerhafter Personengesellschafterbeschlüsse eine Ausfüllung der durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen entstehenden Lücke durch eine analoge Anwendbarkeit der in den 241 ff. AktG enthaltenen Grundsätze kategorisch ab. Die Untersuchung zeigt, daß dieser Standpunkt nicht haltbar ist. Tatsächlich richtet sich das Beschlußmängelrecht verbandsformübergreifend im wesentlichen nach einheitlichen Grundsätzen. Lediglich in einzelnen Punkten fordern verbandsformspezifische Besonderheiten im Hinblick auf das unterschiedliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit, die unterschiedliche Bedeutung und Tragweite der Beschlüsse für den Verband und den Rechtsverkehr und das unterschiedliche Schutzbedürfnis der Verbandsmitglieder eine abweichende Behandlung.
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Das Beschlußmängelrecht der Personengesellschaften, Anne Schmitt
- Jazyk
- Rok vydání
- 1997
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Das Beschlußmängelrecht der Personengesellschaften
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Anne Schmitt
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1997
- ISBN10
- 3631316348
- ISBN13
- 9783631316344
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Rechtsprechung und herrschende Lehre lehnen im Hinblick auf die Rechtsfolgen und die Behandlung fehlerhafter Personengesellschafterbeschlüsse eine Ausfüllung der durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen entstehenden Lücke durch eine analoge Anwendbarkeit der in den 241 ff. AktG enthaltenen Grundsätze kategorisch ab. Die Untersuchung zeigt, daß dieser Standpunkt nicht haltbar ist. Tatsächlich richtet sich das Beschlußmängelrecht verbandsformübergreifend im wesentlichen nach einheitlichen Grundsätzen. Lediglich in einzelnen Punkten fordern verbandsformspezifische Besonderheiten im Hinblick auf das unterschiedliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit, die unterschiedliche Bedeutung und Tragweite der Beschlüsse für den Verband und den Rechtsverkehr und das unterschiedliche Schutzbedürfnis der Verbandsmitglieder eine abweichende Behandlung.