Gesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des § 32 a Abs. 3 GmbHG
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Es kann mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung gelten, daß die Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters an die GmbH zur Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen eine eigenkapitalersetzende Rechtshandlung im Sinne des 32a III GmbHG darstellt. Unter diesen Umständen liegt es für den Gesellschafter nahe, nach Wegen zu suchen, den hieran knüpfenden Rechtsfolgen durch andere Vertragsgestaltungen auszuweichen. Eine Überlegung könnte sein, im Wege des «Outsourcing» der Gesellschaft bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Der Frage, ob auch diese 32 III GmbHG unterfallen können, geht die Arbeit nach und gelangt zu dem Ergebnis, daß unter bestimmten Bedingungen Gesellschafter-Dienstleistungen eine eigenkapitalersetzende Funktion beikommt.
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Gesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des § 32 a Abs. 3 GmbHG, Stefan Dittmer
- Jazyk
- Rok vydání
- 1997
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Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Gesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des § 32 a Abs. 3 GmbHG
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Stefan Dittmer
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1997
- ISBN10
- 3631325231
- ISBN13
- 9783631325230
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Es kann mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung gelten, daß die Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters an die GmbH zur Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen eine eigenkapitalersetzende Rechtshandlung im Sinne des 32a III GmbHG darstellt. Unter diesen Umständen liegt es für den Gesellschafter nahe, nach Wegen zu suchen, den hieran knüpfenden Rechtsfolgen durch andere Vertragsgestaltungen auszuweichen. Eine Überlegung könnte sein, im Wege des «Outsourcing» der Gesellschaft bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Der Frage, ob auch diese 32 III GmbHG unterfallen können, geht die Arbeit nach und gelangt zu dem Ergebnis, daß unter bestimmten Bedingungen Gesellschafter-Dienstleistungen eine eigenkapitalersetzende Funktion beikommt.