Die Stellung des Aktionärs bei Übernahmen börsennotierter Unternehmen
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In der Schweiz ist zum 1. Januar 1998 der 2. Teil des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz) in Kraft getreten. Er beinhaltet erstmals eine gesetzliche Regelung von Übernahmen börsenkotierter Unternehmen in der Schweiz. In seiner Konzeption lehnt er sich dabei stark an den englischen «City Code on Takeovers and Mergers» an, trägt aber auch den Besonderheiten des schweizerischen Kapitalmarktes Rechnung. So enthält er Regelungen, die vor allem den in der Schweiz weit verbreiteten Gesellschaften mit festem Aktionärskern, insbesondere den Familiengesellschaften, zugute kommen, während der City Code vor allem auf Aktiengesellschaften mit weitgehend unbedeutenden Aktionären abstellt. In dieser Arbeit wird die Stellung des Aktionärs bei Übernahmen in der Schweiz und in England untersucht.