Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
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Das AVRAG ist jenes Gesetz, mit dem das österreichische Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, an die Vorgaben des Rechts der EG angepasst wird. Da die EG in verschiedensten Bereichen Rechtssetzungsbefugnisse hat, sind auch die Inhalte des AVRAG entsprechend heterogen. Die vom Gesetz behandelten Materien weisen allerdings teilweise allergrößte praktische Bedeutung auf. So enthält das AVRAG das Dienstzettelrecht, das bei Umstrukturierungen zentral wichtige Betriebsübergangsrecht, das Schutzrecht für den Fall der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich sowie spezielle Aspekte des Arbeitnehmerschutzrechts. Daneben hat der österreichische Gesetzgeber Materien ohne europarechtlichen Hintergrund, die in kein anderes Sondergesetz gepasst haben, in das AVRAG eingefügt, so etwa die Regelungen über die Bildungskarenz und die Familienhospizkarenz. Die Neuauflage kommentiert praxisbezogen, aber dennoch juristisch anspruchsvoll die einzelnen Bestimmungen des AVRAG unter Berücksichtigung eines allfälligen europarechtlichen Hintergrundes.